Kautions- Abtretungserklärung unterschreiben?

Liebe/-r Experte/-in,

also, ich wohne in einer WG. Meine alte WG Partnerin ist ausgezogen, eine neue eingezogen. Nun will mein Vermieter der Ersteren die Hälfte der Kaution nicht zurück zahlen - angeblich ohne Gründe hierfür zu nennen.
Wir haben jeweils die Hälfte der Kautionssumme unabhängig voneinander einbezahlt. Wir waren beide Hauptmieter, d.h. sie war nicht meine Untermieterin oder Ähnliches.
Meine alte WG Partnerin möchte nun, dass ich eine Abtrtungserklärung unterschreibe, die aussagt, dass sie die Rückzahlung der Kaution allein gegenüber dem Vermieter geltend machen kann und ich meine Ansprüche auf Rückzahlung der Kaution an sie abtrete.

Mir kommt das Ganze etwas komisch vor. A) hat der Vermieter keinen ersichtlichen Grund, die Kaution einzubehalten (Übergabeprotokoll war einwandfrei) und B) befürchte ich, dass ich möglicherweise zukünftig selbst Probleme mit der Rückzahlung meines Kautionsteiles bekommen werde.

Ist so eine Abtretungserklärung üblich und nötig?
Kann mir die Unterzeichnung zum Nachteil werden?
Muss ich auf die Formulierung achten, evtl. umformulieren?

Mit dem Vermieter hatte ich bisher keine Probleme, ehemalige Mitbewohner hatten aber bisher immer Probleme, die Kaution zurück zu erhalten.
Ich selber habe keine Erfahrung im Mietrecht.

Vielen Dank,
Sibylle B.

Hallo Sibylle,
grundsätzlich waren Du und die alte Mitmieterin „gesamtschuldnerisch haftbar“.
Das heißt Ihr beide steht zusammen im Mietvertrag, könnt aber nicht die Kaution anteilig auszahlen lassen. Ich verstehe nicht, warum Ihr es so kompliziert macht. Lasst doch die neue Mitmieterin den Anteil an die alte Mitmieterin auszahlen.
Die Kaution braucht der Vermieter nur insgesamt auszahlen, wenn der Mietvertrag von allen gekündigt wird. Das wäre etwas anderes, wenn Ihr zwei unabhängige Mietverträge gemacht hättet. Der Vermieter hat also völlig korrekt gehandelt.
Hoffe ich konnte helfen
LG Chris

Hallo, Sybille
Gleich ganz vorneweg, in diesem Fall keine Abtretung Erklärung unterschreiben. Weshalb den auch.
Sicher hast Du dem Vermieter gegenüber keinerlei Verbindlichkeiten, sei es durch Schäden an der Mietsache noch irgendwelche finanzielle Verbindlichkeiten. Oder hat deine ehemalige Mitmieterin gegen dich finanzielle Ansprüche? Die ist sicher zu verneinen. Wie kommt sie auf derartige abstruse Forderung?
Gehe ich richtig davon aus, dass zwischen dem Vermieter und der ausscheidenden Mieterin ein Übergabeprotokoll gefertigt wurde, in dem keine Mängel oder Schäden an der Mietsache derselben zu beanstanden waren. Der Vermieter hat das Recht, einen Teil oder die ganze Kaution zurück zu behalten, wenn bei der Betriebskostenabrechnung mit Nachzahlungen zu rechnen ist. Auch könnten im nach hinein sich noch Schäden zeigen, die bei der Rückgabe nicht erkennbar waren.
Aber davon bist Du ja nicht betroffen. Deshalb Finger weg von einer Abtretungserklärung. Solltest Du diese unterschreiben, ist davon auszugehen, dass Du einen finanziellen Schaden erleiden kannst. Sofern Du von dem Unterschreiben absiehst, hast Du nicht auf die Formulierung zu achten.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Fauler Zauber! Die Dame kann ihren Anspruch an der Kaution dem neuen Mitmieter schriftlich übertragen und läßt sich von ihm diesen Betrag erstatten.