Kautions Rueckzahlung

Hallo,

P ist nach fristgerechter Kuendigung aus seiner Wohnung am 31.05.2009 ausgezogen.
Auf Grund seines Dienstverhaeltnisses bei der Bundeswehr hat diese seine Wohnung zwischen June 2007 bis May 2009 teilweise bezahlt.
Um genau zu sein; Durch die Betriebskostennachzahlung die Ende 2008 kam fuer 2007 wurde die Miete fuer 2009 angehoben und P hat Mehrkosten von 43Eur im Monat gehabt die er allerdings selbst bezahlt hat.
Zudem wurde er wohl viel zu niedrig eingeschaetzt( Kaltmiete 225Eur + 25Eur Betriebskosten +35Eur Heizkosten). Also betrug die Nachzahlung 480Eur. Ende 2009 kam die Betriebskostenabrechnung fuer 2008 von 547 Eur.

Nun seine Kaution betrug als er eingezogen ist 675 Eur. Er hat direkt bei Uebergabe der Wohnungsschluessel bar bezahlt. Der Sachbearbeiter hat ihm eine Rechnung ausgestellt.

Also bleiben nach der Betriebskostennachzahlung von 2008 noch 128 Eur.
Und er hat 2009 nicht mehr geheizt also muessten sich die Betriebskosten wieder gesenkt haben also muesste sich eine Betriebskostenrueckzahlung ergeben, aber das ist nicht aktuell.
Ihm geht es um diese 128 Eur.

Er ist seit dem 24.06.2009 nicht mehr in Deutschland, sondern im Ausland gewesen und wird am Anfang 2010 wieder in Deutschland sein.

Er hat einige Male mit der Firma telefoniert. Seine Mutter und sein Vater haben auch einige Male mit der Firma telefoniert.

Die Sachbearbeiterin hat ihm ausdruecklich gesagt das es nichts bringen wuerde, wenn er sie anrufe, und das er nicht ihre Zeit verschwenden sollte, allerdings hat dann die Sachbearbeiterin gewechselt zum Ende 2009.

Auf die Betriebskostennachzahlungsforderung hat seine Mutter einen Vergleich mit der Kaution verlangt, sodass die Firma ihr geschrieben hat, dass der Restbetrag von 128 Eur auf sein Konto in kuerze ueberwiesen wird.
Nun sind wiederum 2 Monate vergangen und er hat keinen Cent gesehen.

Fakt: Er wohnt seit fast 10 Monaten nicht mehr in der Wohnung und die Wohnung wurde neu vermietet.

Gibt es rechtlich festgelegte Fristen, wann P mit der Kautionsrueckzahlung rechnen kann?
Wie lange darf die Firma das Geld von P einbehalten?

Vielen Dank fuer alle kommenden konstruktiven Antworten!

Wenn das Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist, bis 31.12.2010.
Da in der Vergangenheit NK-Nachzahlungen in beträchtlicher Höhe erforderlich waren, erscheint es gerechtfertigt den Restbetrag der Kaution bis zur NK-Abrechnung 2009 noch nicht auszuzahlen.

vnA

Hallo Pascal,

ich fasse mal zusammen wie ich das jetzt verstanden habe:

Mietverhältnis vom Jun 2007 bis Mai 2009
Kaution 675 €
Nebenkostenabrechnung/Nachzahlung 2007: 480 € (wurde gezahlt)
Nebenkostenabrechnung/Nachzahlung 2008: 547 € (wurde mit Kaution verrechnet)
Restguthaben Kaution: 128 €
Erhöhung der Vorauszahlungen um 43 € seit dem Jan 2009
Ende des Mietverhältnisses am 31. Mai 2009

Sieht so aus, dass der Abrechnungszeitraum des Vermieters jeweils das Kalenderjahr umfasst, also vom 01.01 bis 31.12. Die letzte Abrechnung endet also mit dem 31.12.2009 auch wenn der Mieter am 31.05.2009 ausgezogen ist.

Das bedeutet für den Vermieter, er muß dei Abrechnung spätestens bis zum 31.12.2010 erstellen und eventuelle Nachvorderungen kann er mit der Kaution aufrechnen (bzw den Nachvorderungsbetrag der durch die Kaution nicht gedeckt wird vom ehemaligen Mieter einfordern). Solange darf er den Rest der Kaution auch zurüchalten.

Für den Mieter bedeutet dies nun, dass er die Abrechnung (wie offensichtlich beim Vermieter üblich) Ende 2010 erhalten wird und zu diesem Zeitpunkt ein eventuell verbleibendes Guthaben der Kaution zurückerhalten wird.

Wenn ich etwas falsch verstanden habe bitte korrigieren und nochmal nachfragen.

Gruß

Joschi

WAS steht bezüglich der Kaution im Mietvertrag? Schau mal hier…:

http://www.verbraucherrecht-online.de/rechtgeb/mietr…