Kautionsabrechnung

Guten Tag,

bei Wohnungsabnahme wurde ein Schaden an der Arbeitsplatte festgestellt. Der Vorgang wurde an die Versicherung weitergegeben. Die Rechnung für eine neue Arbeitsplatte belief sich auf 1386,- Euro. Die Versicherung hat den Zeitwert abgerechnet,da die Kücheneinrichtung ca. 10 Jahre alt ist. Die Versicherung hat direkt an den Vermieter 300,- Euro überwiesen.
In der Kautionsabrechnung wird nun vom Vermieter der ganze Betrag von 1300,- Euro abzgl. der 300,- Euro von der Versicherung dem Mieter in Abzug gebracht.Ist das Rechtens ?

Viele Grüße
Armando

Nein, auch bei der Kautionsabrechnung muss der Vermieter einen Abzug Neu für Alt vornehmen.