Kautionsabrechnung aufgequollener Boden

Hallo.

Ich habe 2018 ein Haus gekauft inkl. einer Einliegerwohnung.
Im April 2018 hat der ehemalige Eigentümer in der Einliegerwohnung einen neuen Boden verlegen lassen.
Im Februar 2019 sind Mieter in diese Wohnung eingezogen.
Nun zum 31.08.2020 sind diese wieder ausgezogen.
Im Wohnzimmer wurde nun festgestellt, dass an zwei Stellen der Laminatboden aufgequollen ist.
Wie wird sowas abgerechnet? Habe ich ein Recht ein Teil der Kaution zurückzubehalten? Habe leider keine Rechnung über die Verlegung des Bodens.

Vielen Dank und viele Grüße

Wenn Du den vermuteten Schaden den Mietern anlasten kannst. Also beweisen, sie hätten dort z.B. Wasser ausgeschüttet und das hat den Boden aufquellen lassen.

Dazu müsste man 1) ganz sicher sein, der Boden war bei Einzug OK
und 2) man muss die Schädigung auf ein unzulässiges Verhalten/Nutzung durch Mieter nachweisen.

Denkbar wäre doch ein Einbaufehler, eine Vorschädigung.

MfG
duck313

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Also laut alten Bildern vor dem Umzug lässt sich beweisen, dass der Boden in Ordnung war.
Was genau passiert ist kann ich nicht sagen. Die Mieterin hat immer sehr viel geputzt und das ziehmlich nass. Außerdem hatten diese immer einen sehr hohen Wasserverbrauch.

kannst du uns denn mal die Bilder zeigen?

Ein hoher Wasserverbrauch ist noch langen kein Beweis dafür, dass der Mieter im Zimmer schwimmen gelernt hat.

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Wenn man sowas ausschließen kann, wäre das doch auch schon was.
Die wichtigste Frage wäre vielleicht, ob die Abnahme bereits stattgefunden hat und ob das ein versteckter Mangel ist, und ob man beweisen kann, dass der Schaden nicht im September stattgefunden hat.


Die Abnahme war am 22.08. Hier wurde der Mangel auch festgehalten und von der Mietern unterschrieben.

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Das ist zwar richtig, aber wenn ich das lese:

und mir die Bilder anschaue, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass der Schaden der Mieterin anzulasten ist.

Gruß
Christa

Die aufgequollenen Bereiche an den Stößen sind typisch für zu nasse Bodenpflege.
Hier wurde wohl nicht „nebelfeucht“ gewischt.

Hat der Mieter eine (andere) Erklärung dafür? Mir fällt kein anderer Grund ein, warum das an den Kanten so aufgequollen ist.

Das Ganze einer Fachfirma zeigen, die ein Angebot schreiben lassen, was die Reparatur kostet - wobei Reparatur wohl auf den Ersatz des Bodens hinausläuft. Unbedingt aufpassen, dass ein Ersatzlaminat gleicher Art und Güte angeboten wird!

Laminatböden haben eine Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren. Demnach sind 1,5 Jahre von 10 Jahren „abgewohnt“, der Boden hat einen Restwert von 85% der Neukosten - und mehr kann man als Schaden auch nicht geltend machen.

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Man muss auf jeden Fall dem Mieter die Gelegenheit geben, den Schaden selbst zu beheben.

Am besten schriftlich per Einwurfeinschreiben, und Termin setzen für eine Antwort (Mindestens 2 Wochen, würde ich denken, besser bisschen mehr). .Und dabei auch den Kostenvoranschlag erwähnen, also die Höhe der Kosten. - Ob man das muss, weiß ich nicht, erscheint mir aber fair.

hi,

wie weit sind wir in DE eigentlich? Muss man den Mieter auf sowas hinweisen?

grüße
lipi

Bei vielen Leuten leider ja.
Zusätzlich war hierfür auch ein extra Vermerk im Mietvertrag.

Ich will jetzt auch kein Unmensch sein und die kompletten Kosten erstattet haben. Nur sehe ich es nicht ein komplett auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
Ich werde mich mit denen mal in Verbindung setzen und versuchen was auszuhandeln.

Es wurde eigentlich schon erwähnt, was dir zusteht:

Da du keinen Kaufbeleg hast, gilt weiterhin das:

Es sei denn, du möchtest das komplett selbst machen, dann wird’s schwierig, wenn du dich nicht mit Laminat auskennst, zu entscheiden, was „gleicher Art und Güte“ bedeutet …

Gruß
Christa