Kautionsabrechnung wandelbar?

Hallo liebe Leute,

ich benötige einen Rat, wie ich nun am Besten weiter vorgehe.

Es geht um eine Kaution, die ich bisher leider nur teilweise wieder habe.

Zusammenfassende Fragen:
Kann der Vermieter mir

  • 14 Jahre Lebensdauer eines Teppichs berechnen?
  • 11 Löcher in Fugen (verschlossen) mit 150.- / 100.- berechnen?
  • eine defekte Sprechanlage nachträglich berechnen, obwohl sie
    nicht im Übergabeprotokoll steht?

Da das ganze mittlerweile schon recht komplex ist, versuche
ich es so kurz wie möglich zu beschreiben:

09.05. Übergabeprotokoll
(insofern fehlerhaft, als dass es eigentlich ein
Protokoll für einen neuen Mieter ist, Problem?)
Es wurde festgehalten:
Bad: viele Wandlöcher, versiegelt.
Wohnzimmer: Teppichboden muss noch erneuert werden.

Im Teppichboden waren 2 Löcher. Dies habe ich meiner
Haftpflicht übergeben. Nach einigem hin und her
zwischen dem Vermieter und meiner Versicherung hat
diese mehrmalige Zahlungen geleistet:

Grundlage: Rechnung vom Vermieter über 1115.-EUR,
der Teppich ist 5 Jahre alt.
Versicherung hat wohl übliche Lebensdauer von 10 Jahren
angesetzt und nun dir restlichen 5 Jahre mit 580.- (52%) beglichen.
Der Vermieter behauptet es sei ein sehr hochwertiger Teppich
und man müsste von einer Lebensdauer von mind. 14 Jahren ausgehen.
Demnach will er 716.- haben, als nun von mir noch 136.-
Ist das in Ordnung?
Ausserdem behielt er einen Umlagenanteil von 180.- ein, für die
Betriebskostenabrechnung (Warum der Betrag so hoch sein muss, kann
man sich noch streiten, habe ja nur 3 Monate geheizt, aber da
es nur zum Verrechnen gedacht war, fand ich das soweit ok.)

Faszinierend finde ich nun die wandelnden Abrechnungen:
1)
Am 14.8. erhielt ich eine „Vorabaufstellung für Kautionsabrechnung“,
wo er noch 266.- für den Teppich haben will. Ausserdem hat er
mir 150.- für 11 Löcher in Badfliesen abgerechnet.
Ausserdem 180.- Umlagenanteil.
Den Rest habe ich erstmal per Scheck bekommen.

Weil die Versicherung sich verrechnet hatte, habe ich mit der noch
einmal gesprochen und diese hat ihm zwischenzeitlich nochmal 130.- überwiesen.
Ausserdem habe ich meinem Vermieter geschrieben, das der Teppich ja
nun bezahlt sei und ich die Abrechnung für die Löcher nicht akzeptieren
kann (Die Löcher sind von mir alle extra in der Fugenfarbe versiegelt worden.
Ausserdem scheint der Betrag willkürlich.) und er mir nun 416.- überweisen solle.

Nun habe ich eine neue Kautionsabrechnung:
Für den Teppich werden weiterhin 136.- verlangt. Die 130.- die nun von der
Versicherung bezahlt wurden, sind nun wieder in der Abrechnung verrechnet. *staun*

Für die Löcher wurde auf 100.- runtergegangen und eine Begründung
„Die Löcher wurden unsachgemäss mit Silikon und falscher Farbe geschlossen“.
Selbst wenn es so wäre (Ich halte mich eigentlich für handwerklich begabt):
hier hätte ich doch noch eine Chance zum Nachbessern
haben müssen? Nach welcher Grundlage kann er 100.- fordern?

Der Umlagenanteil für die Betriebskosten wurde auf 134.- runtergesetzt. Mit
dem folgenden Punkt passt dann alles wieder schön, so das er nichts auszahlen
muss:

Ein völlig neuer Posten tauchte auf: defekte Sprechanlage mit 226.-, immerhin
war in diesem Fall eine Rechnung beigefügt. Diese war vom 6.6., hätte also
auch schon auf der Abrechnung vom 14.8. stehen können, oder ?

Allerdings ist es etwas schwierig. Beim Renovieren hatte ich mal festgestellt
das die Halterung der Gegensprechanlage (gleichzeitig Türöffner) defekt war.
Allerdings ließ sie sich noch einigermassen ordentlich an der Wand befestigen.
Nun wird behauptet, das die Sprechanlage ohne Funktion und Drähte falsch
angeschlossen waren. Da ich die Sprechanlage nie benutzt habe, weiss ich nichts
davon. Vielleicht trage ich die Schuld, vielleicht haben meine Nachmieter die
Schuld, als sie renoviert haben. Letzendlich steht aber nichts davon auf dem
Übergabeprotokoll. Kann der Vermieter das trotzdem berechnen?

Wie gehe ich eurer Meinung nach weiter vor? Immerhin geht es um grob 500-600.-

Weiss jemand ob der Mieterverein gegen Bezahlung hilft ein Schreiben mit
entsprechendem Nachdruck und Rechtsgrundlagen aufzusetzen?
(Ich bin erst seit der neuen Wohnung im Mieterverein.)

Vielen lieben Dank für jeden Tipp und jede Anregung!!

Hallo Steafn,

Zusammenfassende Fragen:
Kann der Vermieter mir

  • 14 Jahre Lebensdauer eines Teppichs berechnen?

Nein, der Teppichbodenbelag ist abgewohnt. Der Vermieter hat hier 1 EURO Anerkennungsanspruch.

  • 11 Löcher in Fugen (verschlossen) mit 150.- / 100.-
    berechnen?

Nein, gehört zum Gebrauch der Mietsache.

  • eine defekte Sprechanlage nachträglich berechnen, obwohl sie
    nicht im Übergabeprotokoll steht?

Nein, was nicht im Protokoll steht, kann nicht nachträglich berechnet werden. Ausserdem, eine defekte Sprachanlage (technisch) ist eine Reparatur und vom Vermieter zu tragen.

Da das ganze mittlerweile schon recht komplex ist, versuche
ich es so kurz wie möglich zu beschreiben:

09.05. Übergabeprotokoll
(insofern fehlerhaft, als dass es eigentlich ein
Protokoll für einen neuen Mieter ist, Problem?)
Es wurde festgehalten:
Bad: viele Wandlöcher, versiegelt.
Wohnzimmer: Teppichboden muss noch erneuert werden.

Im Teppichboden waren 2 Löcher. Dies habe ich meiner
Haftpflicht übergeben. Nach einigem hin und her
zwischen dem Vermieter und meiner Versicherung hat
diese mehrmalige Zahlungen geleistet:

Grundlage: Rechnung vom Vermieter über 1115.-EUR,
der Teppich ist 5 Jahre alt.
Versicherung hat wohl übliche Lebensdauer von 10 Jahren
angesetzt und nun dir restlichen 5 Jahre mit 580.- (52%)
beglichen.
Der Vermieter behauptet es sei ein sehr hochwertiger Teppich
und man müsste von einer Lebensdauer von mind. 14 Jahren
ausgehen.
Demnach will er 716.- haben, als nun von mir noch 136.-
Ist das in Ordnung?

Nein, sie oben, wenn die Versicherung einen Anspruch anerkannt hat, hat der Vermieter an Dich sowieso keine Ansprüche mehr. Wenn der Vremieter mit den Leistungen der Versicherung nicht einverstanden war, hätte er Zahlungen zurückweisen müssen. Er hat aber durch Annahme der Zahlung die Höhe des Schadenersatz anerkamnnt.

Ausserdem behielt er einen Umlagenanteil von 180.- ein, für
die
Betriebskostenabrechnung (Warum der Betrag so hoch sein muss,
kann
man sich noch streiten, habe ja nur 3 Monate geheizt, aber da
es nur zum Verrechnen gedacht war, fand ich das soweit ok.)

Hier muss er noch abrechnen

Faszinierend finde ich nun die wandelnden Abrechnungen:
1)
Am 14.8. erhielt ich eine „Vorabaufstellung für
Kautionsabrechnung“,
wo er noch 266.- für den Teppich haben will. Ausserdem hat er
mir 150.- für 11 Löcher in Badfliesen abgerechnet.
Ausserdem 180.- Umlagenanteil.
Den Rest habe ich erstmal per Scheck bekommen.

Weil die Versicherung sich verrechnet hatte, habe ich mit der
noch
einmal gesprochen und diese hat ihm zwischenzeitlich nochmal
130.- überwiesen.
Ausserdem habe ich meinem Vermieter geschrieben, das der
Teppich ja
nun bezahlt sei und ich die Abrechnung für die Löcher nicht
akzeptieren
kann (Die Löcher sind von mir alle extra in der Fugenfarbe
versiegelt worden.
Ausserdem scheint der Betrag willkürlich.) und er mir nun
416.- überweisen solle.

Nun habe ich eine neue Kautionsabrechnung:
Für den Teppich werden weiterhin 136.- verlangt. Die 130.- die
nun von der
Versicherung bezahlt wurden, sind nun wieder in der Abrechnung
verrechnet. *staun*

Für die Löcher wurde auf 100.- runtergegangen und eine
Begründung
„Die Löcher wurden unsachgemäss mit Silikon und falscher Farbe
geschlossen“.
Selbst wenn es so wäre (Ich halte mich eigentlich für
handwerklich begabt):
hier hätte ich doch noch eine Chance zum Nachbessern
haben müssen? Nach welcher Grundlage kann er 100.- fordern?

Ja, der Vermieter hätte Dich spätestens bei der Übergabe hinweisne müssen, dass Du Änderungen vornehmen musst.

Der Umlagenanteil für die Betriebskosten wurde auf 134.-
runtergesetzt. Mit
dem folgenden Punkt passt dann alles wieder schön, so das er
nichts auszahlen
muss:

Ein völlig neuer Posten tauchte auf: defekte Sprechanlage mit
226.-, immerhin
war in diesem Fall eine Rechnung beigefügt. Diese war vom
6.6., hätte also
auch schon auf der Abrechnung vom 14.8. stehen können, oder ?

Allerdings ist es etwas schwierig. Beim Renovieren hatte ich
mal festgestellt
das die Halterung der Gegensprechanlage (gleichzeitig
Türöffner) defekt war.
Allerdings ließ sie sich noch einigermassen ordentlich an der
Wand befestigen.
Nun wird behauptet, das die Sprechanlage ohne Funktion und
Drähte falsch
angeschlossen waren. Da ich die Sprechanlage nie benutzt habe,
weiss ich nichts
davon. Vielleicht trage ich die Schuld, vielleicht haben meine
Nachmieter die
Schuld, als sie renoviert haben. Letzendlich steht aber nichts
davon auf dem
Übergabeprotokoll. Kann der Vermieter das trotzdem berechnen?

Wie gehe ich eurer Meinung nach weiter vor? Immerhin geht es
um grob 500-600.-

Weiss jemand ob der Mieterverein gegen Bezahlung hilft ein
Schreiben mit
entsprechendem Nachdruck und Rechtsgrundlagen aufzusetzen?
(Ich bin erst seit der neuen Wohnung im Mieterverein.)

Dies spielt - zumindest bei uns, keine Rolle. Oft kommt sogar erst jemand zum Mieterverein, wenn er schon in der neuen Wohnung wohnt, aber in der alten Wohnung Probleme hat. Untershciedlich ist geregelt, ob ein Mieterverein Schriftverkehr kostenlos vornimmt oder geringe Beiträge verlangt. Ich empfehle Dir ohnehin - auch durch die mehrfachen Änderungen - Dich am Ort in fachliche Hände zu begeben. Nicht vergssen. Alle Unterlagen mitnehmen, auch jene der Versicherung.

Gruss Günter