Kautionsabzug -Kaution nicht in voller Höhe zurück

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

A+B wohnen 3,5 Jahre in einer Wohnung zu Miete. Eine Kaution wurde hinterlegt. Das Mietverhältnis wird von A+B gekündigt. Es findet eine Vorabnahme statt - Mängel werden besprochen.

Es findet eine Endabnahme statt. Das einzige was zu Lasten von A+B geht ist der Wechsel des Kohlefilters in der Dunstabzugshaube ca. 60 EUR (Wechsel+Filter). In der Küche ist die Silikonnaht porös und muss erneuert werden. Im Endabnahmeprotokoll wird festgehalten, dass dieses zu Lasten des Vermieters geht.

A+B unterschrieben das Protokoll und warten sechs Monate auf die Kautionsrückzahlung.

A+B erhalten ein Schreiben, dass die Erneuerung der Silikonnaht (ca. 3,50 m) nun doch von A+B zu tragen ist. Laut Rechnung müssen A+B nun 75 EUR zahlen. Ein Schriftwechsel beginnt, Vermieter reagiert nicht.

Es kommt ein Schreiben bei A+B an, dass die Kaution freigegeben ist, aber mit deutlichem Abzug (Kohlefilter+Silikonnaht).

Kann der Vermieter A+B dieses einfach von der Kaution abziehn, obwohl es im Abnahmeprotokoll anders festgehalten wurde???

Das sind doch normale Repartauren und keine „Schönheitreparaturen“, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe schonmal im Voraus.

Liebe Grüße

Sandra

Hallo,

meiner Meinung nach gehören diese Arbeiten sowieso zur laufenden Instandhaltung, was aber in diesem Fall egal ist, denn…

…im Übergabeprotokoll wurde klar vereinbart, dass diese Kosten zu Lasten des Vermieters gehen.

Eine Aufrechnung mit der Kaution ist daher schon aus diesem Grund nicht möglich.

Gruß
Stiefel