Hallo,
Situation:
Der Mieter ist im Oktober 2006 in seine neue Wohnung, die vom Vormieter gerade komplett renoviert wurde, eigezogen. Im November gibt es einen Wasserschaden, der von einem anderen Bewohner im Hause verursacht wird. Darauf erhaelt der Mieter eine Mietminderung von 50% fuer einen Monat fuer Laermbelaestigung durch Trockner, hoeheren Heizkostenverbrauch(ein Schlauch des Tockners muss durch ein Fenster, weshalb es permanet gepippt ist) und Schimmelgefahr. Die Malerkosten sollten alle von dem Vermieter uebernommen werden.
Der Miter zieht zum 31.Januar 2007 aus der Wohnung und im Wohnungsuebergabeprotokoll wurde vermerkt, dass die Wohnung ohne Maengel abgegeben worden ist. Als der Mieter bei dem Vermieter anruft, um zu wissen, wann ihm die Kaution zurueckerhaelt, wird ihm mitgeteilt, dass von der Kaution 5Euro pro qm abgezogen werden. Diesen Endbetrag, sollte der Mieter Ende Anfang April erhalten. Der Vermiete weist darauf hin, dass dieser 5Euro-pro-qm-Abzug generell gilt.
Im Mietvertrag steht nicht, dass bei Abgabe der Wohnung, unabhaengig von bestehenden/nichtbestehenden Maengeln ein Pauschalbetrag pro qm abgezogen wird.
Zu Schoenheitsreparaturen stehen im Mietvertrag nur Klauseln darueber, welcher Anteil vom Renovierungskostenvoranschlag dem Vermieter zu zahlen ist, wenn man ueber ein Jahr in der Wohnung gewohnt hat.
Ist dieser 5Euro-pro-qm-Abzug berechtigt?