Kautionsabzug wegen schlechter Malerarbeiten

Hallo,

habe folgende Frage:
jemandf zieht aus seiner Wohnung nach 2 Jahren aus und hätte eigentlich nicht renovieren müssen. er ließ sich vomn vermieter jedoch überrumpeln,und tat dies doch. die ca 80m² große wohnung wurde von ihm weiß gestrichen, sieht jedoch extrem deletantisch in den ecken und an der decke aus. sollte dies der vermieter bei der wohnungsabnahme bemängeln,darf er kosten von der kaution abziehen und wenn ja in welcher höhe ist diese zu erwarten. oder gibt es gar die möglichkeit sich auf das „nicht renovieren müssen“ zu beziehen.
vielen dank für eure antwort
oli

Hallo Oli,

naja, wenn der Mieter jetzt die Wohnung versaut hat, dann spielt es natürlich keine Rolle, was vereinbart war und was eigentlich hätte nicht sein müssen. Der Zustand an sich ist es, der zählt.

Der Vermieter müsste allerdings dem Mieter selbst die Nachbesserung zugestehen, bzw. darf dieser selbst einen Maler aussuchen.

Im Extremfall könnte natürlich auch die Streitfrage im Raum stehen, ob die Arbeiten denn nicht doch anständig genug sind. Da kommt es dann einerseits auf den subjektiven Eindruck an und andererseits dann eben doch auf die Formulierung im Mietvertrag.

Gruß!

Horst