Kautionsabzug

Ist es rechtlich einwandfrei, wenn der Vermieter von der gezahlten Kaution pauschal einen Betrag abzieht (je nach Mietzeit mehr oder weniger), nämlich wegen kleineren Abnutzungserscheinungen und Reparaturen…
das ganze ist auch im Mietvertrag festgehalten.

Hallo Dr. Gonzo,
leider hast Du nicht geschrieben, was genau im Mietvertrag festgehalten ist, daher gehe ich mal vom Regelfall aus. Der Vermieter darf nicht pauschal für Reparaturen o.ä. etwas von der Kaution einbehalten, sondern lediglich für noch ausstehende Betriebs- und Heizkostenabrechnungen einen Betrag, der sich umgerechnet an das anlehnen sollte, was Du bisher bei den jährlichen Abrechnungen (wenn es denn in Deinem Fall so war, daß Du eine Netto-Kaltmiete zzgl. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen geleistet hast) in etwa nachzahlen mußtest. Wenn der Vermieter nach Deinem Auszug irgendwelche Mängel beanstandet, die von Dir zu vertreten sind, muß er Dich zuerst auffordern, diese zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Erst wenn Du dem dann nicht nachkommst, kann er Dir die Kosten für die Beseitigung aufdrücken (wenn seine Forderungen berechtigt sind). Bei Abnutzung ist das so’ne Sache. Wenn die Abnutzung z.B. einfach darin besteht, daß Du zehn Jahre lang einen Teppich benutzt hast und der dann eben aussieht wie zehn Jahre drübergelatscht, sonst aber nicht richtige Mängel aufweist wie z.B. Brandlöcher, Farbflecke oder so, kann er Dir nicht die Kosten auferlegen. Sollten in Deinem Fall tatsächlich kleinere Mängel da sein und der Vermieter Dir nur einen kleinen Pauschbetrag abziehen, der einigermaßen im Verhältnis steht, solltest Du das aber akzeptieren, das kann ich ohne Einzelheiten schlecht beurteilen. Hoffentlich hilft Dir das erst mal weiter?
Gru§§,
Cajun