Kautionsanspruch durch neuen Wohnungsbesitzer

Die Mietwohnung wurde verkauft. Der Vorbesitzer hatte keine Kaution erhoben. Der neue Wohnungsbesitzer möchte nun neben einer Mieterhöhung auch noch eine Kaution. Und das auch noch in Hinblick darauf, dass er die Wohnung wegen Eigenbedarfs auf Sommer des nächsten Jahres gekündigt hat. Ist die Forderung nach Kaution gerechtfertigt?
Danke für Hinweise.

Hallo,

Ob noch eine Kaution gefordert werden kann, hängt zunächst davon ab, ob eine Kaution (im Mietvertrag) vereinbart wurde. Wurde diese nicht vereinbart, so kann der neue Vermieter diese auch nicht fordern.

Wurde eine Kaution vereinbart jedoch noch nicht geleistet, so kann auch der neue Vermieter diese fordern. Allerdings könnte in diesem Fall der Anspruch verjährt sein (Verjährungsfrist 3 Jahre). Fordern dürfte der Vermieter sie dennoch, der Mieter könnte jedoch die Kautionszahlung verweigern.

Gruß

Joschi

Hallo!
rechtlich tritt der neue Besitzer in den Mietvertrag ein. Wie will er rechtlich eine Kaution begründen?
Kündigung wegen Eigenbedarf ist „zulässig“. ALLERDINGS muß der Besitzer (oder Naher Verwanter = Frau, Kind, Bruder, Schwester) selbst einziehen. Sollte sich rausstellen, dass er wegen Eigenbedarf gekündigt hat und neu vermietet, kann das für den Besitzer teuer werden!! (Sie/„alter Mieter“ können Regressansprüche geltend machen)
Grüße

rechtlich tritt der neue Besitzer in den Mietvertrag ein. Wie
will er rechtlich eine Kaution begründen?

möglicherweise durch den Mietvertrag…