Kautionsanteil wird für Streichen einbehalten

Hallo zusammen,
folgende Frage zum Thema Vermieter behält teile der Kaution ein für Streichen des Zimmers und der Gemeinschaftsräume einer Wg (anteilig) ein. Und das nach einem Jahr wohnen.

Dazu zu sagen ist, dass die Wandfarbe weiß war und ist (und in gutem Zustand). Und der Vermieter einen Malereibetrieb betreibt.

Außerdem wurde der Teppichboden gereinigt- kosten in Rechnung gestellt.

Die Gesamtkosten die in Rechnng gestellt wurden: 140€
für ein 18m^2 Zimmer in einer Wg die seit einer Ewigkeit nicht modernisiert wurde.

Was kann man tun um seine Kaution zu bekommen?

Vielen Dank für etwaige Antworten.
Gruß

Hallo,

hier fehlen fast alle Angaben, um überhaupt eine Auskunft erteilen zu können, insbesondere, was steht im Mietvertag über Renovierung etc.

Insoweit kann auf die untenstehenden Angaben schlecht eine Auskunft erteilt werden.

Wenn der Vermieter nicht reagiert, müsste die Kaution herausgeklagt werden.

Schönen Tag noch.

Je m² Wandfläche muss man mit gut 5,00 € rechnen. Ein 18 m² Zimmer hat auf jeden Fall über 40 m² Wandfläche. Der genannte Betrag ist somit recht günstig.
Bei der Frage ob er überhaupt renovieren muss, schließe ich mich meinem Vorschreiber an.

vnA