Kautionsauszahlung WG

Wenn in einer Wohngemeinschaft alle Partein als Hauptmieter auf dem Mietvertrag eingetragen sind und alle ihren Anteil der Mietkaution gezahlt haben - wo bekommt der Jenige, der sein Mietverhältnis beendet hat seine Kaution her? Vom Vermieter oder vom Nachmieter?

Danke für Antworten.

das problem stellt sich nach meinem wissen nicht, denn ein einzelner mieter kann nicht „seinen teil“ kündigen (wenn der vertrag über die gesamte wohnung geht und nicht nur über ein zimmer). wenn der vermieter zustimmt, kann man das natürlich anders machen - aber dann muss auch die behandlung der kaution indiviuell geklärt werden…

Hi,

am sinnvollsten ist in meinen Augen doch der Nachmieter. Dann muss nur der Mietvertrag angepasst werden und nicht u.U. umständlich mit evtl. verbundenen neuen Kosten ein neues Mietkautionkonto eingerichtet werden, oder umgeschrieben werden.

Habe das vor kurzem auch so gemacht. Mietkaution einfach so gelassen, Kautionsanteil an WG-Vormieter gezahlt und haben einfach einen neuen Mietvertrag unterschrieben.

Viele Grüße

Haben es so gemacht, dass wir eine Teilkündigung gemacht haben, zugleich einen neuen vorgeschlagen haben, womit die einfach dann im fließenden Übergang ein neuer Mietvertrag zu uns geschickt wurde und wir diesen unterschrieben haben.

VG

Der Nachmieter hat bereits seinen Teil der Kaution an die Vermietung gezahlt. Allerdings ist von einem anderen Nachmieter der Kautionsanteil noch offen. Von wem muss man als ehemaliger Mieter in diesem Fall die Kaution zurück verlangen?

das ist pech - hat der vermieter offene forderungen, kann er sich an jeden wenden, der im mietvertrag steht, um das geld einzutreiben. fehlt also noch was von der kaution…

abgesehen davon: wird denn unser imaginärer (ex)mieter aus dem vertrag herausgenommen? oder bleibt er einfach drin stehen, wohnt nur nicht mehr dort? im zweiten fall könnte er noch für etwaige forderungen herangezogen werden - auch, wenn er dort gar nicht mehr wohnt…

Hallo,

Haben es so gemacht, dass wir eine Teilkündigung gemacht
haben,

das ist ja ganz nett, aber es gibt eben keine Teilkündigung. Es gibt nur eine Kündigung (von allen) oder eben keine. Deshalb ist das eine schöne Geschichte, aber eben nicht zu verallgemeinern. Insbesondere dann nicht, wenn die Frage eigentlich eine ganz andere war.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi [EDIT: Name auf Wunsch entfernt],

war ja auch Kommentar auf Jens seine Antwort. Ne Antwort habe ich ja auf anderen Wege gegeben :wink:

Der ex-mieter ist ausgezogen und wurde aus dem Mietverhältnis ausgeschlossen und das schon seit ca. 10 Monaten. Die Nebenkostenabrechnung ist auch schon durch, es gab eine Rückzahlung und Mängel wurden bei der Übergabe auch nicht festgestellt.

Hallo,

Der ex-mieter ist ausgezogen

hat keinerlei rechtliche Wirkung bezgl. des Vertrags.

und wurde aus dem Mietverhältnis ausgeschlossen und das schon seit
ca. 10 Monaten.

Was genau soll das denn sein?
Gruß
loderunner (ianal)