Wir sind vor einem Jahr aus unserer Wohnung ausgezogen.
Die Vermieterin hat die Kaution angeblich auf ein Sparbuch angelegt, nun da wir die Kaution zurück haben wollen heißt es: Das Kautionssparbuch ist bereits vernichtet worden.
Die Kaution will die Vermieterin wg. angeblicher Mängel nicht zurückzahlen.
Das mit der Rückzahlung und den Mängeln klärt der Richter, haben Gott sei dank genug Fotos die beweisen das wir im Recht sind.
Aber welche Möglichkeiten haben wir überprüfen zu lassen ob ein Kautionssparbuch angelegt wurde bzw. sie wg. Kautionsbetrug o.ä. anzuzeigen?
(Auch ein Auflösungsbeleg existiert nicht)
Da die zivilrechtlichen Probleme gelöst sind & es wohl nur noch darum geht andere Mieter vor dem unfairen Verhalten des Vermieters zu schützen, reicht es Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, Polizei oder Amtsgericht zu stellen. Diese übernehmen die Ermittlung des Tatbestands.
Normalerweiße also so war es bei mir, Ich mußte auf die Bank gehen und die Unterlagen ausfüllen die meiner Vermieterin geben das sie das Unterschreibt. Dann bekam ich einen Durchschrieft, das ich auch was in der Hand habe.Das Sparbuch habe ich auch natürlich.Wenn ich aus ziehe dann muß die Vermieterin das Unterschreiben das ich die Kaution wieder ausbezahlt bekomme!
Klar, so sollte es sein.
War bei mir halt nicht der Fall…
Hallo „woodchild“,
wegen Urlaubs komme ich leider erst jetzt dazu, eure Frage zu beantworten. Allerdings muss ich gestehen: Ich verstehe sie nicht so ganz.
Es ist doch völlig unerheblich, ob die gute Frau die Kaution ordnungsgemäß auf einem Sparbuch angelegt hatte oder nicht. Es geht doch darum, dass ihr dieses Geld zurück haben wollt. Wenn ihr es vom Richter zugesprochen bekommt, dann müsste die Gegenseite auch die entsprechenden Sparzinsen herausrücken - gegebenenfalls aus eigener Tasche.
Nebenbei: Ich hoffe, ihr habt einen versierten Rechtsanwalt mit der Wahrung eurer Interessen beauftragt. Denn ohne kann die Sache ziemlich in die Hose gehen.
Von einer Anzeige wegen Betrugs rate ich euch jedenfalls ab. Davon habt ihr nichts außer möglicherweise zusätzlichen Ärger. Es gibt praktisch keine Möglichkeit, der Frau nachzuweisen, dass sie eure Kaution in die eigene Tasche gesteckt hat. Es sei denn, ihr findet anhand früherer Mieter heraus, dass ihr Vorgehen Methode hat. Und wenn auch - sie muss das Geld ja zurückgeben, wenn ihr gewinnt (s.o.).
Sehr fraglich ist auch, ob dieses mögliche „Versäumnis“ tatsächlich als Betrug zu werten ist. Betrug ist ein sehr komplexer Tatbestand und muss einige Bedingungen erfüllen, die von Laien meist unterschätzt werden. Ich bin mir sicher, eine Anzeige bringt in eurem Fall gar nichts. Das ist und bleibt eine Zivilrechtssache zwischen euch und eurer Vermieterin. Und die wird hoffentlich bald entschieden. Ich hoffe, zu euren Gunsten.
Viel Glück dazu wünscht
euer wer-weiß-was-Experte
Rüdiger Wellnitz