Guten Abend,
nehmen wir an mehrere Personen schliessen sich zu einer WG zusammen und mieten entsprechend eine gemeinsame Wohnung und stehen im Mietvertrag. Die Kaution wird von einem der Mieter A an den Vermieter überwiesen und die anderen Mieter B,C… begleichen ihre entsprechende Kautionsschuld bei Mieter A. Mieter A verwaltet die finanziellen Kosten der WG. Angenommen Mieter B will ausziehen und es findet sich Neumieter N. Die anteilige Kaution von B wird nicht vom Vermieter bezahlt, sondern durch Mieter A, der dann von Neumieter N den entsprechenden Betrag erhält. Da Mieter B noch WG-Schulden bei Mieter A in Form der Nebenkosten, Betriebskosten, Telefonkosten etc. hat, entschliesst sich Mieter A den Teil der Kaution in Höhe der bereits kalkulierbaren Schulden des B einzubehalten. Desweiteren will Mieter A einen Prozentsatz der Kaution für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung einbehalten.
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Wäre es Mieter A gestattet, die von Mieter B verursachten WG-Kosten mit der Kaution aufzurechnen?
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Wie hoch dürfte der einbehaltene Prozentsatz/Betrag der Kaution sein, um die von B verursachten Kosten der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung abzudecken?
MfG
Martin Herz