Kautionseinbehalt in Wohngemeinschaften

Guten Abend,

nehmen wir an mehrere Personen schliessen sich zu einer WG zusammen und mieten entsprechend eine gemeinsame Wohnung und stehen im Mietvertrag. Die Kaution wird von einem der Mieter A an den Vermieter überwiesen und die anderen Mieter B,C… begleichen ihre entsprechende Kautionsschuld bei Mieter A. Mieter A verwaltet die finanziellen Kosten der WG. Angenommen Mieter B will ausziehen und es findet sich Neumieter N. Die anteilige Kaution von B wird nicht vom Vermieter bezahlt, sondern durch Mieter A, der dann von Neumieter N den entsprechenden Betrag erhält. Da Mieter B noch WG-Schulden bei Mieter A in Form der Nebenkosten, Betriebskosten, Telefonkosten etc. hat, entschliesst sich Mieter A den Teil der Kaution in Höhe der bereits kalkulierbaren Schulden des B einzubehalten. Desweiteren will Mieter A einen Prozentsatz der Kaution für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung einbehalten.

  1. Wäre es Mieter A gestattet, die von Mieter B verursachten WG-Kosten mit der Kaution aufzurechnen?

  2. Wie hoch dürfte der einbehaltene Prozentsatz/Betrag der Kaution sein, um die von B verursachten Kosten der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung abzudecken?

MfG
Martin Herz

Hi,

  1. Wäre es Mieter A gestattet, die von Mieter B verursachten
    WG-Kosten mit der Kaution aufzurechnen?

meines Wissens muss eine Kaution frühestens 6 Monate nach Auszug erstattet werden, bzw. wenn die Abrechnung erstellt werden kann.

Da eine Kaution zinsbringend angelegt werden muss, werden hier die üblichen Kündigungsfristen von 3 Monaten (Sparbuch) berücksichtigt.

Grundsätzlich dient die Kaution ja dazu, etwaige Restansprüche (Betreibskostenabrechnung, fehlende Miete, Schäden) des Vermieters zu ‚sichern‘. Bis also nicht alle Ansprüche befriedigt sind, dürfte der Vermieter auch nicht verpflichtet sein, die Kaution herauszugeben.

  1. Wie hoch dürfte der einbehaltene Prozentsatz/Betrag der
    Kaution sein, um die von B verursachten Kosten der noch
    ausstehenden Betriebskostenabrechnung abzudecken?

Meiner Meinung nach kannst du die Kaution so lange behalten, bis der ausgezogenen Mieter alle berechtigten! Forderungen bezahlt hat.

bye