Im April 2005 wurde ein Mietverhältnis beendet. Direkt im Anschluß
wurden vom Vermieter von den eingezahlten €800 Mietkaution €200 für
die offenen Nebenkostenabrechnungen einbehalten. Die restlichen €600
- Zinsen der gesamten €800 für die Dauer des Mietverhältnisses wurden
überwiesen.
Da die NK Abrechnung für 2004 bis heute nicht gemacht wurde, erlischt
der Anspruch des Vermieters auf eine Nachforderung. Darauf wies man
den Vermieter hin und verlangte die Rückzahlung der einbehaltenen
€200 + der seit Mai 2005 entstandenen Zinsen.
Letzte Woche erhielt man die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005,
in der eine Nachzahlung von ca. €130 verlangt wird. Die restlichen
€70 wurden - jedoch ohne Zinszahlung- zurücküberwiesen.
Hieraus ergeben sich für mich nun folgende Fragen:
- Hat man einen Zinsanspruch auf den für 10 Monate
(Mai2005-Feb2006)einbehaltenen Kautionsanteil von €200? Gibt es dazu
Urteile?
- Kann man die gesamten €200 Kaution (evtl + Zinsen)von dem
Vermieter zurückfordern, da er sich mit den Nebenkostenabrechnungen
nach Kündigung des Mietvertrages 10 Monate Zeit ließ?
- Hat man ein Anrecht darauf die Nebenkostenabrechnung für 2004
nachzufordern, auch wenn der ANspruch seitens des VErmieters verjährt
ist? Es könnte ja sein, dass selbst noch Anspruch auf Rückzahlung vorliegt.
Besten Dank für die Hilfe,
Charly
Im April 2005 wurde ein Mietverhältnis beendet. Direkt im Anschluß
wurden vom Vermieter von den eingezahlten €800 Mietkaution
€200 für
die offenen Nebenkostenabrechnungen einbehalten. Die
restlichen €600
- Zinsen der gesamten €800 für die Dauer des Mietverhältnisses
wurden überwiesen.
Da die NK Abrechnung für 2004 bis heute nicht gemacht wurde,
erlischt der Anspruch des Vermieters auf eine Nachforderung. Darauf
wies man den Vermieter hin und verlangte die Rückzahlung der
einbehaltenen €200 + der seit Mai 2005 entstandenen Zinsen.
Letzte Woche erhielt man die Nebenkostenabrechnung für das
Jahr 2005 in der eine Nachzahlung von ca. €130 verlangt wird. Die
restlichen €70 wurden - jedoch ohne Zinszahlung- zurücküberwiesen.
Hieraus ergeben sich für mich nun folgende Fragen:
- Hat man einen Zinsanspruch auf den für 10 Monate
(Mai2005-Feb2006)einbehaltenen Kautionsanteil von €200?
Zinsanspruch bestände m. E. für Sparkonten mit gesetzlicher Kündigungsfrist (ca. 1,5%) für EUR 200 für 10 Monate = einen Streitwert in einer Höhe von immerhin EUR 2,50.
- Kann man die gesamten €200 Kaution (evtl + Zinsen)von dem
Vermieter zurückfordern, da er sich mit den
Nebenkostenabrechnungen
nach Kündigung des Mietvertrages 10 Monate Zeit ließ?
M. E. nicht. Er ließ sich bestimmt nicht absichtlich so viel Zeit: In die NK-Abrechnungen fließen auch Verbrauchspositionen wie Gas und Strom ein, die i. d. R. 1x jährlich abgerechnet werden (in den übrigen Monaten erfolgen nur Abschlagszahlungen). Unwahrscheinlich, dass der Vermieter - auch mit bestem Willen - diese Zahlen schon im Juni 2005 gehabt hätte…
- Hat man ein Anrecht darauf die Nebenkostenabrechnung für
2004 nachzufordern, auch wenn der ANspruch seitens des VErmieters
verjährt ist? Es könnte ja sein, dass selbst noch Anspruch auf
Rückzahlung vorliegt.
Ja. Nachzahlungen brauchen ab 2006 vom Ex-Mieter nicht mehr geleistet zu werden, Erstattungsansprüche des Mieters sind in 2006 noch nicht verjährt.
Gruß vom Wolf