Das Haus, in dem wir wohnen, wurde verkauft. Ich hatte nun den alten Vermieter gebeten, mir die Höhe der aufgelaufenen Kaution mitzuteilen und mich darüber zu informieren, ob diese an den neuen Vermieter weitergeleitet oder an uns ausgezahlt wird.
Unser alter Vermieter teilte nun mit, daß er die aufgelaufene Kaution erst dann an den neuen Vermieter überweist, wenn die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr abgeschlossen ist.
Darf er die Zahlung der Kaution deshalb zurückhalten?
Darf er eventuell Nachzahlungen, die von uns zu leisten sind, mit der Kaution verrechnen?
Hallo,
darf er nicht. Er muss die Kaution vollständig dem neuen Eigentümer überlassen. Solltet Ihr bis heute noch keinen Hiwneis haben, wo die Kaution angelegt ist, dann fordert nunmehr den Nachweis. Fordert auch den neuen Eigentümer auf, vom bisherigen Eigentümer die Kaution zu verlangen.
Gruss Günter
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Hallo.
Der alte Vermieter hat - wie schon erwähnt wurde - kein Recht, die Kaution zu behalten oder mit einer Betriebskostenabrechnung zu verrechnen. Weist den neuen Vermieter auf die Existenz der Kaution hin, da er sie euch bei eurem Auszug zurückzahlen MUSS, sogar dann, wenn er sie vom ersten Vermieter gar nicht erhalten hat!!! Weist ihn auch darauf hin, daß die Kaution, seitdem der erste Vermieter sie hat, zu verzinsen ist, damit auch die Zinsen dabei sind. Aber wie gesagt: Der neue haftet für die Kaution - und auch für die Verzinsung!
Somit kommt euer Einsatz nicht nur euch, sondern vor allem auch ihm zugute. Er ist also sozusagen euer „Verbündeter“.
Gruß Thomas
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