Hallo, A+B mieten eine Wohnung. Beide unterschreiben den Mietvetrag . Kaution wird von A überwiesen, auch jeden Monat die Miete. B überweist jeden Monat an A seinen Mietanteil, den Anteil der Kaution zahlt B an A bar ohne Quittung. Nun zieht B aus, beide kundigen den Mietvetrag A unterschreibt einen neuen Mietvetrag.B will Anteil der Kaution. A sagt: Nein, ich habe diese allein überwiesen/gezahlt. B stellt Forderung an den Vermieter Frage: welche Rechte hat B gegenüber dem Vermieter, muß er den Anteil der Kaution zahlen? Danke und Gruß, Melania
Hallo,
Kaution wurde ja wahrscheinlich schon zurückgezahlt an A. Wenn B keinerlei Quittung hat, das er die Hälfte dazu gegeben hat und dies nicht an den Vermieter sondern an A gegangen ist, was soll B dann vom Vermieter zurück fordern.
Das ist eine Sache zwischen A und B !!! Das sieht wohl schlecht aus mit der Auszahlung von A an B der hälftigen Mietkaution.
Das ist eigentlich keine Mietrechtsache.