Kautionserstattung nach Auszug

Hallo, A+B mieten eine Wohnung. Beide unterschreiben den Mietvetrag . Kaution wird von A überwiesen, auch jeden Monat die Miete. B überweist jeden Monat an A seinen Mietanteil, den Anteil der Kaution zahlt B an A bar ohne Quittung. Nun zieht B aus, beide kundigen den Mietvetrag und A unterschreibt einen neuen Mietvetrag zur gleichen Wohnung. B will jetzt nach Auszug seinen Anteil der Kaution. A sagt: Nein, ich habe diese allein überwiesen/gezahlt. B stellt Forderung an den Vermieter die Hälfte der Kaution auszuzahlen. Frage: welche Rechte hat B gegenüber dem Vermieter, muß er den Anteil der Kaution zahlen? Danke und Gruß, Melania

Hallo,
die Kaution ist eine Sicherheitsleistung an den Vermieter, die Schaeden mitfinanzieren soll. Sie haengt wesentlich von der Wohnung ab, deshalb ist sie auch an die Miethoehe gekoppelt. Wenn ein Teil der Mieter auszieht, ist das Schadensrisiko an der wertvollen Wohnung dadurch kleiner geworden?
Gruss Helmut