Hallo!
Ich habe eine Frage, und schildere erst einmal den Fall.
A + B beziehen zusammen eine Wohnung, die aufwendig umgebaut und
renoviert wird. Sie wird hauptsächlich an Bs Wünsche (Teilgewerbe)
angepasst. Beide unterzeichnen den Mietvertrag und verpflichten sich
auf 3 Jahre.
B stellt die Kaution, A zahlt den Umbau. Nach einem Jahr zieht B aus,
ohne vorher einen Auszug angekündigt zu haben. A wohnt allein in der
Wohnung und zahlt die Miete alleine.
B will die Kaution, die er gestellt hat, komplett zurück.
Frage:
a) ist das Rechtens?
b) liegt das im Ermessen von A + B?
c) was ist gerecht?
Zusatz: es gibt zwischen A + B keine schriftliche Vereinbarung.
vielen Dank für die Antworten
Nathalie
Trotz der vielen Infos… auf wen lautet der Mietvertrag?
Gruss ivo
Trotz der vielen Infos… auf wen lautet der Mietvertrag?
hallo ivo!
der Mietvertrag wurde von A + B unterschrieben und lautet auf beider
Namen.
Nathalie
Hallo,
es gibt hier meiner Meinung nach 2 Ebenen zu betrachten.
Die eine ist das Verhältnis A und B.
Hier ist es verständlich, dass B nach dem Auszug die von ihm als Sicherheit hinterlegte Kaution zurück will. Dies ist a) fair, b) wahrscheinlich sogar ohne Probleme durchsetzbar.
Das andere Problem das hier herein spielt:
Ist B vom VM aus dem Mietvertrag entlassen worden?
Wenn nein, gestaltet sich das ganze als äusserst schwierig.
Mit einfach so ausziehen endet noch nicht mal die Pflicht zur Mietzahlung.
Gruss Ivo
hallo Ivo,
vielen Dank für die Antwort.
B ist nicht aus dem Mietvertrag ausgestiegen. Was müßte A tun, damit
B keinerlei Rechte mehr an der Wohnung hat? Müßte B eine Vollmacht
unterschreiben? Und müßte er auch erklren, dass er keinerlei
Ansprüche auf die Kaution erhebt?
Thanks
Nathalie
es gibt hier meiner Meinung nach 2 Ebenen zu betrachten.
Die eine ist das Verhältnis A und B.
Hier ist es verständlich, dass B nach dem Auszug die von ihm
als Sicherheit hinterlegte Kaution zurück will. Dies ist a)
fair, b) wahrscheinlich sogar ohne Probleme durchsetzbar.
Das andere Problem das hier herein spielt:
Ist B vom VM aus dem Mietvertrag entlassen worden?
Wenn nein, gestaltet sich das ganze als äusserst schwierig.
Mit einfach so ausziehen endet noch nicht mal die Pflicht zur
Mietzahlung.
Gruss Ivo
Zusatz Verhältnis A + B
es gibt hier meiner Meinung nach 2 Ebenen zu betrachten.
Die eine ist das Verhältnis A und B.
Das verhältnis von A + B ist unwiderbringlich zerrüttet.
Nathalie
Rechte und Pflichten meinst du wohl…
A+B sollten mit dem VM klären, dass B aus dem Mitvertrag entlassen wird.
Was A und B untereinander ausmachen interessiert diesen nicht.
Gruss Ivo