Der Vermieter hat bis zum heutigen Tage (6 Monate wohnt der Mieter schon in der Wohnung) noch kein Kautionskonto angelegt. Nachdem der Mieter dem Vermieter gedroht hat (es gab auch andere Probleme) vom Mieteinbehaltunsrecht Gebrauch zu machen, machte der Vermieter den Vorschlag die Kaution bei der Sparkasse anzulegen.
Bei Nachfrage der Bank ergab, dass sich der Zinssatz bei etwa 0,5 % belaufen soll. Dort wird aber jedoch ein richtiges Mietkautionskonto eröffnet.
Der Mieter ist aber der Meinung, dass - wenn beide Parteien (Mieter und Vermieter) zustimmen, auch ein „normales“ Konto eröffnet werden kann - dazu gibt es zb bei der DiBa 2,5%.
Ist dieser Weg möglich bzw. wenn ja, was sollte der Mieter/Vermieter beachten? Es gibt über die Kaution von beiden Seiten erst einmal keine Probleme irgendwelcher Art, so dass eine friedliche Lösung ohne Probleme möglich wäre.
Sicherheit und Gewinnmaximierung gleichzeitig - das wird schwierig. Der eleganteste Weg ist die Geldanlage durch den Mieter und die Verpfändung dieses Kontos an den Vermieter, dann sind beide aus dem Schneider.
Ist dieser Weg möglich bzw. wenn ja, was sollte der
Mieter/Vermieter beachten?
Beide sollten beachten, dass der Sinn, den ein normales
Kautions(treuhand)konto hat, nicht erfüllt werden kann.
Die DiBa wird sich da definitiv nicht drauf einlassen,
dass das ein Kautionskonto ist.
Entweder ist es ein normales Tagesgeldkonto des Mieters, dann
hat der Vermieter davon nichts.
Oder es ist ein normales Tagesgeldkonto des Vermieters,
dann hat der Mieter eben nicht den Schutz, den
ein Treuhandkonto bietet.
Natürlich werden zigtausende Kautionen in der Realität
als Vermieter-Konto angelegt. Aber der Mieter sollte wenigstens
wissen, dass er eigentlich ein Recht hat, dass die Gelder treuhänderisch angelegt werden.
Die DiBa wird sich da definitiv nicht drauf einlassen,
dass das ein Kautionskonto ist.
Doch, genau das tut sie. Man kann das sog. „Extra-Konto“ bei der DiBa (das mit den 2,25 bzw. jetzt wieder 2,5%) als Kautionskonto führen lassen. Die DiBa schickt dazu den ganzen Papierkram an beide Parteien durch die Gegend, das funktioniert ganz problemlos.
Die DiBa wird sich da definitiv nicht drauf einlassen,
dass das ein Kautionskonto ist.
Doch, genau das tut sie. Man kann das sog. „Extra-Konto“ bei
der DiBa (das mit den 2,25 bzw. jetzt wieder 2,5%) als
Kautionskonto führen lassen.
Nein kann man nicht ! Wenn ich DEFINITIV schreibe, weiss ich
schon was ich sage.
„Das von Ihnen angefragte Produkt zur Anlage von Mietkautionskonten oder dazu alternativ Mietbürgschaften bietet unser Haus seit dem 01.05.2005 nicht mehr an.“
Das war die Antwort der DIBA, die ich vor kurzem erhielt,
da ich selber gerade umziehe und auch nur ungerne mein Geld
in der „roten Ecke“ parke.
„Das von Ihnen angefragte Produkt zur Anlage von
Mietkautionskonten oder dazu alternativ Mietbürgschaften
bietet unser Haus seit dem 01.05.2005 nicht mehr an.“
Das war die Antwort der DIBA, die ich vor kurzem erhielt,
da ich selber gerade umziehe und auch nur ungerne mein Geld
in der „roten Ecke“ parke.
Oh, das ist schade. Ich habe mehrmals mit dem Mietkautionskonto bei der DiBa beste Erfahrungen gemacht. Die Mietbürgschaft haben sie übrigens bereits im Jahr 2003 nicht mehr angeboten, diese Antwort habe ich damals erhalten. Lustigerweise, als ich gar keine Mietbürgschaft haben wollte, sondern ein Mietkautionskonto. Aber das war das einzige Problem, das ich damit hatte.