Ein Mieter wohnt in einer Wohnung seit 30 Jahren.
Zu Mietbeginn waren die Eltern Eigentümer, dann ging das Haus auf den Sohn, dann die Tochter und inzwischen auf die Kinder der Tochter über.
Der Mieter blieb der gleiche.
Seinerzeit wurde lt. Mietvertrag vereinbart, dass die hinterlegte Kaution auf ein Sparkonto geparkt wird und nach Mietende mit Zins, sofern keine Mitschuld vorliegt zurückgezahlt wird.
Wie es so ist, jetzt gab es Ärger.
Der Mieter will nun wissen: wurde die Kaution wie das bei der Bank üblich ist, mit Zins und fürs nächste Jahr dann mit Zinseszins angelegt ?
Klar er wird das fragen.
Ihn interessiert aber vorab, ob davon auszugehen ist, dass es mit Zins+Zinseszins angelgt werden MUSS.
Kennt jemand zu einem solchen Fall Urteile ? Hätte der Mieter dann für diese 30 Jahre Anspruch auf den angesammelten Betrag ?
Moin. Nur eine nicht fachmännische Meinung und kein rechtlicher Rat: Ja, der Mieter hat Anspruch auf Kaution+Zins+Zinseszins+Zinseszinseszins… Die Kaution muß verzinslich (die Zinsen gehören dem Mieter, werden allerdings nicht während des Mietverhälnisses ausgezahlt, sondern weiterverzinst / §551 BGB) angelegt werden - mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz. Die Anlage hatte übrigens unverzüglich nach Übergabe der Kaution zu erfolgen.
Gruß.
auskas
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Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Mietkaution (§550b). Es schreibt vor, dass
der Vermieter die Kautionssumme getrennt von seinem Vermögen konkurssicher bei
einem Kreditinstitut auf ein Treuhandkonto zum üblichen Zinssatz bei
dreimonatiger Kündigungsfrist legen muss. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und
zwar immer die tatsächlich erwirtschafteten Zinsen. Hat ihr Vermieter die
Kaution besser als das Gesetz verlangt angelegt, muss er Ihnen auch die höheren
Zinsen auszahlen.
Kennt jemand zu einem solchen Fall Urteile ? Hätte der Mieter
dann für diese 30 Jahre Anspruch auf den angesammelten Betrag
Klar. Eine Kaution ist KEIN zinsloses Darlehen sondern eine Sicherheit. Ein
bedeutender Unterschied.
Der Mieter will nun wissen: wurde die Kaution wie das bei der
Bank üblich ist, mit Zins und fürs nächste Jahr dann mit
Zinseszins angelegt ?
Klar er wird das fragen.
Ihn interessiert aber vorab, ob davon auszugehen ist, dass es
mit Zins+Zinseszins angelgt werden MUSS.
theoretisch könnte der VM auch Teile der Kaution vorab wieder ausbezahlen (er verzichtet dann auf die entsprechende Sicherheit). Somit wäre auch denkbar, dass er die Zinsen jährlich auszahlt (wie auch immer er das bewerkstelligen will).
Ansonsten ist die Kaution das Geld des Mieters und wenn er nichts ausbezahlt, muss es wirtschaftlich (mit Zins u. Zinseszins) angelegt werden.
Der alte § 550b BGB, jetzt § 551 BGB, welcher eine Verzinsung der Sicherheitsleistung zwingend vorschreibt, wurde erst zum 01.01.1983 in das BGB eingefügt.
Sollte der Vertrag vor diesem Datum geschlossen worden sein, so ist nach Art. 229 § 3 Abs. 8 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) auf die Regelung im Vertrag Bezug zu nehmen.
Es dürfte wohl zu allererst mal der Vertrag zu studieren sein. Sollte in diesem aber die Verzinsung nicht ausgeschlossen sein, so müßten m.E. zumindest ab dem 01.01.1983 Zinsen an den Mieter zu zahlen sein.