Kautionskürzung aufgrund von fehlender Mietzahlung

Hallo liebe Gemeinde,
folgender,natürlich völlig fiktiver, Fall:

Ein Mieter bezahlt jahrelang seine Miete pünktlich. Im Herbst (09) letzten Jahres wird eine Miete aufgrund eines „Fehlers“ wieder zurück gebucht. Der Vermieter reagiert aber nicht darauf, und erst jetzt beim Auszug stellt dieser fest, dass eine Monatsmiete nicht gezahlt wurde und kürzt dementsprechend die Kautionsrückzahlung um genau diese Miete. Ist dies wohl rechtens oder hätte der Vermieter gleich den fehlenden Betrag anmahnen müssen. Es wäre klasse, wenn eine Antwort auch die Begründung und eventuell auch die passenden Urteile enthält.
Vielen Dank!!!
Gruß Alf

Moin!

Ich würde mal behaupten der Mieter muß nachzahlen, bzw. wird die Kaution gekürzt.

Nur weil die Bank, oder vielmehr Wahrscheinlich der Mieter selbst einen Fehler bei der Überweisung gemacht hat, kann er das Geld nicht einfach behalten.

Ich unterstelle einfach mal, daß ein „normal“ verdienender Mensch es merken müßte, wenn zum Monatsende noch ein Haufen Geld zuviel auf dem Konto ist.
Demnach kommt mir schon der Begriff Unterschlagung in den Sinn.

Meine persönliche Meinung: Der Vermieter ist im Recht.

Gruß Tom

Hallo,

oder hätte der Vermieter gleich den fehlenden Betrag
anmahnen müssen.

der Vermieter hätte gar nichts müssen…
Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverträge) ist der Leistungsort der Sitz des Gläubigers, Mietzahlung ist somit eine Bringschuld.

Es wäre klasse, wenn eine Antwort auch die
Begründung und eventuell auch die passenden Urteile enthält.

Irgendwer wird wohl noch den passenden BGB-§ liefern.

Tja, da hat sich der Mieter wohl zu früh gefreut. :wink:

Gruß Gudrun

Hallo liebe Gemeinde,
folgender,natürlich völlig fiktiver, Fall:

Hallo,

Ein Mieter bezahlt jahrelang seine Miete pünktlich. Im Herbst
(09) letzten Jahres wird eine Miete aufgrund eines „Fehlers“
wieder zurück gebucht.

Warum hat es M nicht gemeldet bzw wieder überwiesen?

Der Vermieter reagiert aber nicht
darauf, und erst jetzt beim Auszug stellt dieser fest, dass
eine Monatsmiete nicht gezahlt wurde und kürzt dementsprechend
die Kautionsrückzahlung um genau diese Miete. Ist dies wohl
rechtens oder hätte der Vermieter gleich den fehlenden Betrag
anmahnen müssen.

Laut Mietvertrag ist M zur Mietzahlung bis zum 3ten Werktag verpflichtet, kommt er nicht oder zu spät nach ist er automatisch in Verzug. Eine Mahnpflicht gibt es nicht.
Nur weil VM grosszügiger zu sein scheint hofft M auf einen Mieterlass?
Ich kann es auch nicht nachvollziehen worauf M hinaus will…
Die einzige juristische Lösung dafür sähe ich bei Verjährung an, und diese ist irgendwo zwischen 5 und 30 Jahren, abhängig davon ob VM Privatmann oder Unternehmen ist.

Es wäre klasse, wenn eine Antwort auch die
Begründung und eventuell auch die passenden Urteile enthält.
Vielen Dank!!!
Gruß Alf

Grüße

Mieter wohl kein Schmarotzer
Hi,
Du solltest diesen Mieter fragen, warum er meint, er müsse dem Vermieter die ihm zustehende Miete nicht zahlen.
Er ist doch wohl kein Schmarotzer oder Betrüger, sondern ein ehrlicher Mensch, denn sonst würdest Du ihn doch wohl bestimmt nicht kennen wollen.

Gruss na_nu?