Die Wohnung war bei Übergabe nicht renoviert. Es waren zwar Tapeten an der Wand, die aber extrem schlecht verklebt und damit unbrauchbar waren. Im Mietvertrag steht, dass es für Eigenrenovierung einen Kaltmietenerlass für einen Monat gibt, welche mit der ersten Monatsmiete verrechnet werden sollte. Der Mietvertrag beginnt zur Miete des Monats und es wurde somit nur die halbe Kaltmiete verrechnet (möglicherweise auch nur ein Eingabefehler in der EDV). Es wurde 2 mal per E-mail gebeten, dass dieser Nettoerlass noch nicht komplett verrechnet wurde, worauf es aber keine Antwort gab. Der Mieter ist nun nach relativ kurzer Zeit wieder umgezogen und hat die Wohnung gekündigt (Mietdauer nur 5 Monate). Es wurde auch nur ein Raum und der Flur vom Mieter tapeziert und gestrichen, 2 Räume sind unrenoviert wie bei der Wohnungsübergabe. Um wieviel kann die Kaution hier gekürzt werden wegen der nicht renovierten Räume? Darf diese Kürzung den Betrag der Nettokaltmiete übersteigen, die für eine Eigenrenovierung erlassen wurde?
Kommt auf den Mietvertrag an. Bitte mehr Infos dazu.
Im Mietvertrag steht: xxx € Nettokaltmiete für das Streichen von Decken und Wänden zu verrechnen mit der ersten Monatsmiete.
Ein einfaches Streichen wäre aber nicht ausreichend gewesen, da extrem schlecht tapeziert wurden ist (überlappend oder mit Fuge, teilweise zu kurz etc.)
Ausserdem:
Bei der Berechnung des Kostensatzes für das Anbringen von Raufasertapeten an Decken- und Wandflächen gelten folgende Prozentsätze:
länger als 1 Jahr 15%
länger als 2 Jahre 20%
…
der veranschlagten Kosten. Die angegebenen Prozentsätze sind in der Regel anzunehmen, der tatsächliche Erhaltungszustand ist dabei zu berücksichtigen.
Mietzeit ist hier aber unter einem Jahr.