Kautionsnachforderung vom Vermieter ?

Ich bin am 30.05.2012 aus meiner Wohnung ausgezogen. Es wurde ein Ordenliches Übergabeprotokoll beim Auszug mit Zeugen menínerseits gemacht,dabei wurden keine Mängelfestgestellt. Jetz,monate Später kommt ein Vollstreckungsbescheid vom Amtsgericht über die Kautionssumme von meinen Alten Vermieter,darf er die Kaution aus den nicht mehr bestehenden alten Mietverhältnis noch einfordern? Muss ich noch nachträglich kaution bezahlen obwohl wir seit Monaten dort nicht mehr wohnen und kein Vertrag besteht??

Hallo Alexander,

ich bin in Miet- und Kautionsfragen nicht so tief drin. Ich würde bei so einer Frage Kontakt zu einem Mieterverein aufnehmen.

Viele Grüße
Bawamba