Kautionsnachweis bei Auszug

Mein Mieter zieht ende Februar aus und will von mir einen Kautionsnachweis. Muss ich den erbringen, wenn ja in welcher Form? Reicht eine Kopie des Sparbuchs? Das Geld habe ich auf ein Sparbuch angelegt. Muss bzw. kann ich nach Mietbeendigung das Sparbuch auflösen? Ich will allerdings noch nicht 100% zurückbezahlen, da die Nebenkostenabrechnung noch nicht da ist und ich evtl. anfallende Kosten davon gleich abziehen will!

Mein Mieter zieht ende Februar aus und will von mir einen
Kautionsnachweis. Muss ich den erbringen, wenn ja in welcher
Form? Reicht eine Kopie des Sparbuchs? Das Geld habe ich auf
ein Sparbuch angelegt.

Das sollte ausreichen. In § 551 Absatz 3 BGB ist die Anlage von Mietsicherheiten geregelt. Nachdem die Angelegenheit aber aller Voraussicht nach bald abgewickelt ist, erledigen sich eventuelle Formfehler genau so schnell. Sinn der Vorschrift ist die Sicherung der Kautionsleistung zu Gunsten des Mieters, was hier wohl nicht gefährdet ist.

Muss bzw. kann ich nach Mietbeendigung
das Sparbuch auflösen? Ich will allerdings noch nicht 100%
zurückbezahlen, da die Nebenkostenabrechnung noch nicht da ist
und ich evtl. anfallende Kosten davon gleich abziehen will!

Die Kaution muss mit dem Mieter zeitnah nach Ende des Mietverhältnisses abgerechnet und ausgeglichen werden. Die Zeit kann sich verlängern, wenn der Vermieter Forderungen, mit der er die Kaution verrechnen will, noch nicht absehen kann.
In der Regel wird der Vermieter ausstehende Beträge wie z. B. eine zu erwartende Nachzahlung aus einer noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnung abschätzen (Achtung: Wintermonate sind bei den Heizkosten kostenträchtiger als im Durchschnitt) und von der Kaution zumindest einen Teilbetrag ausbezahlen. Nachdem für Sparbücher in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist besteht, sollte der Vermieter dies auch rechtzeitig auflösen, da er sonst die Kaution nicht rechtzeitig zurückzahlen kann bzw. den Betrag vorschießen muss.

Disclaimer:
Die hier niedergelegte Antwort habe ich nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie erfolgt kostenlos, unverbindlich und ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es handelt sich vor allem um keine Rechtsberatung, sondern um meine persönliche und unverbindliche Meinung. Wenn ich in meiner Antwort nicht bereits besonders darauf hingewiesen habe, sollte diese grundsätzlich keine professionelle Rechtsberatung ersetzen.

Hallo,

sicher bin ich mir nicht, aber ich denke schon, dass der Miete einen nachweis verlangen kann.
Hier sollte, wie du geschrieben hast, eine Kopie des Sparbuches reichen.
Grundsätzlich ist es so, dass der Vermieter 6 Monate Zeit hat, nach Beendigung des Mietverhältnisses das Sparbuch aufzulösen und die Kaution inkl. der Zinsen auszuzahlen.
Und ja, ein angemessener Teil der Kaution darf auch über die 6 Monate hinaus für ggf. entstandene Betriebskostennachzahlung einbehalten werden.
Sollte aber schon Hand und Fuß haben, z.B. weil bei der letzten auch eine Nachzahlung entstand und es wahrscheinlich dies mal wieder so sein wird.

Hoffe ich konnt ein wenig weiterhelfen.

MfG Leilani

Mein Mieter zieht ende Februar aus und will von mir einen Kautionsnachweis. Muss ich den erbringen, wenn ja in welcher Form? Reicht eine Kopie des Sparbuchs? Das Geld habe ich auf ein Sparbuch angelegt. Muss bzw. kann ich nach Mietbeendigung das Sparbuch auflösen? Ich will allerdings noch nicht 100% zurückbezahlen, da die Nebenkostenabrechnung noch nicht da ist und ich evtl. anfallende Kosten davon gleich abziehen will!

hallo jasonnick!

ein mieter kann immer einen kautionsnachweis verlangen, den Sie ihm auch geben müssen. eine kopie vom sparbuch reicht meist aus. nach mietbeendigung müssen Sie ihm das geld auch auszahlen, natürlich abzüglich bspw. reparaturkosten, nebenkosten u.ä. dafür ist die kaution ja meist da. allerdings müssen Sie eine kostenaufstellung machen, damit der mieter weiß, was abgezogen wurde.

hoffe es hat geholfen!

lg ma