Kautionsprobleme, 2. Teil (jetzt bockt er)

Hallo,

wie weiter unten schon beschrieben zieht meine beste Freundin aus ihrer WG aus - kein Mietvertrag, aber sie hat eine Kaution von 400 € beim Hauptmieter hinterlassen.

Jetzt wollte sie (nach Günters Antwort weiter unten) die Kaution fair abrechnen und die von ihr verursachten „Schäden“ (ein Fleck auf dem Teppich) auch natürlich bereitwillig bezahlen, aber jetzt bockt der Hauptmieter: er werde ihr die Kaution erst zurückgeben, wenn sie ihren Anteil an der nächsten (für sie dann letzten) Telefonrechnung bezahlt habe. Das wäre prinzipiell kein großes Problem - wenn nur die Telefonrechnung nicht erst eine Woche NACH ihrem Auszug kommen würde. Sie braucht das Geld dringend für die Kaution der neuen Wohnung! Der Kerl bleibt aber in dem Gespräch hart und sagt: keine Kaution ohne beglichene Telefonrechnung.

Ist das zulässig? Eigentlich läuft doch die Kaution völlig unabhängig von dieser Art Kosten, oder? Ich werde heute Abend wohl mal mit ihm telefonieren, kann mir da jemand ein paar einschlägige Paragraphen nennen?

Gruss, vielen Dank, Joachim (der sich freut, wenn seine beste Freundin endlich in der neuen Wohnung in Ruhe wohnen kann)

Hi JFK,

wenns „nur“ um die fon-Rechnung geht, soll sie ihm doch die sofortige Begleichung z.B. des Durchschnitts der letzten 6 Rechnungen anbieten…

Ob er recht hat oder nicht, hilft ihr hier IMHO wenig, da auch ein Durchsetzen von Recht hier länger dauert als sie wohl Zeit hat…

Grüße
Jürgen

Hallo,

eine Rechnung aus einer anderen Forderung kann in diesem Fall nicht mit der Kaution verrechnet werden.

Setze dem Hauptmieter einen Termin zur Abrechnung der Kaution innerhalb vier Tagen und fordere ihn auf, wenn er die Abrechnung nicht bis Montag durchführt, den Nachweis vorzulegen, dass er die Kaution getrennt von seinem Vermögen, wie er hierzu gesetzlich verpflichtet ist, angelegt hat. Das Verhalten des Hauptmieters zeigt, dass die Kaution wohl nicht angelegt wurde, das Geld privat verbraucht ist und er nun Mühe hat, rechtzeitig das Geld beizubringen und deshalb neue Ausreden sucht. Deshalb ihn telefonisch auffordern und spätetens morgen per Einwurf -Einschreiben unter Bezug auf das heutige Telefonat den Sachverhalt nochmals deutlich klarmachen. Wenn dann am Monat Abend nichts vorliegt, nicht abgerechnet ist, weiteres Schreiben un den Hauptmieter in Verzug setzen. Melde Dich notfalls nochmals

Gruss Günter

wie weiter unten schon beschrieben zieht meine beste Freundin
aus ihrer WG aus - kein Mietvertrag, aber sie hat eine Kaution
von 400 € beim Hauptmieter hinterlassen.

Jetzt wollte sie (nach Günters Antwort weiter unten) die
Kaution fair abrechnen und die von ihr verursachten „Schäden“
(ein Fleck auf dem Teppich) auch natürlich bereitwillig
bezahlen, aber jetzt bockt der Hauptmieter: er werde ihr die
Kaution erst zurückgeben, wenn sie ihren Anteil an der
nächsten (für sie dann letzten) Telefonrechnung bezahlt habe.
Das wäre prinzipiell kein großes Problem - wenn nur die
Telefonrechnung nicht erst eine Woche NACH ihrem Auszug kommen
würde. Sie braucht das Geld dringend für die Kaution der neuen
Wohnung! Der Kerl bleibt aber in dem Gespräch hart und sagt:
keine Kaution ohne beglichene Telefonrechnung.

Ist das zulässig? Eigentlich läuft doch die Kaution völlig
unabhängig von dieser Art Kosten, oder? Ich werde heute Abend
wohl mal mit ihm telefonieren, kann mir da jemand ein paar
einschlägige Paragraphen nennen?

Gruss, vielen Dank, Joachim (der sich freut, wenn seine beste
Freundin endlich in der neuen Wohnung in Ruhe wohnen kann)

wenns „nur“ um die fon-Rechnung geht, soll sie ihm doch die
sofortige Begleichung z.B. des Durchschnitts der letzten 6
Rechnungen anbieten…

hi,

ich geb jürgen recht, auch wenn natürlich günther wieder den absolut richtigen rechtlichen weg vorschlägt, aber egal was rechtlich ist, wenn es auf den nägeln drückt dann sollte es wohl andere möglichkeiten geben (müssen),

ich weiss ja nicht wie gut deine freundin große kräftige männer kennt … :wink:, also einfach den hauptmieter sagen das du montags dass ganze über die bühne kriegen willst und er dann das geld bar aushändigen soll, unwahrscheinliche gute wirkung bringt dies selbstverständlich wenn deine freundin in ihrer jetzigen wohnung auf einmal 1,2 … große kräftige kerle zum kaffee trinken dabei hat und die halt mal aus versehen na ja …,

(bitte jetzt nicht meckern, die sollen ja eigentlich nur kaffe trinken und deine freundin will ja eigentlich nur alles in ruhe über die bühne bekommen, aber wenn der böse nachbar nicht will … )

in diesem sinne

uwe