Kautionsrückgabe vollständig möglich?

Angenommen ein Mieter bezieht ein möbiliertes Zimmer, wo er auch ein Protokoll unterschrieben hat das er alles ordnungsgemäß vorfand.
Nach ca. 9 Monaten setzte der Kühlschrank des Mieters aus ohne grob fahrlässiges Handeln. Der Kühlschrank soll bereits 4 Jahre alt gewesen sein. Auf dem Kühlschrank stellte der Mieter seine Mikrowelle mit Grillfunktion darauf, den er aber kaum benutzte. Der Vermieter ersetzte den alten Kühlschrank gegen ein neues u. liess gleichzeitig ein Schreiben zukommen, dass der Defekt vom Mieter ausgelöst worden sei. Der Vermieter beruht sich auf die Annahme das es so von Fachleuten gesagt wird in ihrem Schreiben. Es wurde kein Gutachten diesbezüglich gestellt. Der neue Kühlschrank soll 299 € gekostet haben. Wie weit kann der Mieter hier von seinen 300 € Kaution einen Abschlag erfahren? Wie kann er sich dagegen wehren, wenn es nicht Eigenverschulden war ?

Hallo Esra