Kautionsrueckgabe

Hallo ,

Mal angenommen ein mieter zieht am 30.06.2008 aus der Mietwohnung
aus. ( Wohnung ohne Maengel uebergeben )
Bis heute noch keinen Ton gehoert von der Kautionsrueckzahlung.
Was ist wenn noch 600 ,-NK offen sind ???
Was muesste ein Mieter am 01.01.2009 beachten???

Danke fuer evtl .Antworten

Mal angenommen ein mieter zieht am 30.06.2008 aus der
Mietwohnung
aus. ( Wohnung ohne Maengel uebergeben )
Bis heute noch keinen Ton gehoert von der
Kautionsrueckzahlung.
Was ist wenn noch 600 ,-NK offen sind ???
Was muesste ein Mieter am 01.01.2009 beachten???

Dass er nicht allzuviel Restalkohol im Blut hat, dass es glatt sein könnte, und dass er ab jetzt 2009 schreiben muss…

Ernsthaft: Viele Abrechnungen flattern dem Vermieter erst NACH dem 01.01. ins Haus, außerdem hat er bei normalem Abrechnungszeitraum (also 01.01. - 31.12.) ab dann noch bis Ende 2009 Zeit, die Nebenkosten zu berechnen. Der Mieter muss also noch etwas Geduld haben.

Er könnte natürlich einen Teil bereits jetzt fordern, wenn erfahrungsgemäß die Nachzahlungen nicht so hoch ausgefallen sind, aber da war etwas unklar, ob mit „600,- NK offen“ gemeint war, dass er tatsächlich noch NK - also Nebenkosten - nicht bezahlt hat, oder ob damit die Kaution gemeint war.

Gruß!

Horst