Kautionsrückzahlung

Hallo,

darf ein Vermieter die vom Mieter geleistete Kaution, nach schriftlich bestätigter mängelfreier Wohnungsübergabe, komplett 6 Monate einbehalten?
Nebenkosten für 2009 und 2010 müssen noch abgerechnet werden.
Laut Recherche im Netz darf nur ein angemessener Teilbetrag eingehalten werden um die Nebenkosten zu decken. Der Vermieter hatte 3 Werktage Bedenkzeit bezüglich der Mängel.

mängel können bis zu einem halben jahr nach übergabe geltend gemacht werden (-> verdeckte mängel). deshalb ist es nur legitim auch die kaution so lange fest zu halten.

Auch wenn bereits ein Nachmieter in der Wohnung ist. Wie kann der Vermieter dann unterscheiden wer den Schaden verursacht hat?