Kautionsrückzahlung

Hallo liebe Community,
Ich bin zum 31.04 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, die Verwaltungsfirma wollte von mir Geld sehen wegen Instandsetzungsarbeiten. Von meiner Haftpflicht wurde die Forderung abgelehnt da es um normale Abnutzung geht.

Von der Verwaltung habe ich selbstverständlich die Kaution nicht zurückbekommen.

Nun habe ich ein Schreiben in dem die die Reparatur (500€) mit meiner Nebenkostengutschrift (200€) verrechnen und von mir 300€ fordern. Dass die noch 500€ Kaution von mir haben und ich von denen somit Geld bekommen würde ignorieren die Herrschaften und meinen ich solle nachweisen dass ich die Kaution gezahlt habe. Die Kaution war Teil des Mietvertrages und wurde von mir bezahlt, jedoch habe ich von denen natürlich keine Bestätigung erhalten (jaja ich weiß, ziehmlich dähmlich, war aber meine erste Wohnung) und Kontoauszüge von damals habe ich auch nicht mehr.

Nun die Frage ist es überhaupt rechtens dass die jetzt von mir einen Nachweis haben wollen (Kautionsklausel war ja Teil des Mietvertages)? Bin ich in der Nachweispflicht? An wen kann ich mich wenden, Verbraucherzentrale?

Ich danke euch schon mal im Vorraus und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.

LG

FAQ:1129 beachten

Hallo,
wie lange warst du Mieter in dieser Wohnung ?
Als Beleg für die Kaution wird dir die Bank einen Kontoauszug auch noch nach längerer Zeit gegen eine kl. Gebühr zusenden können.
Gruß
C.R.

Hallo,
ich war 3 Jahre Mieter. Jedoch bin ich mir nicht sicher wann ich genau die Kaution überwiesen habe und ob das nicht mein Vater für mich gemacht hat, somit Kämen dann 3 Banken in Frage und man kann sich denken was dann für Kosten auf mich zukämen mit 10€ pro Auszug.
Jedoch weiss ich immer noch nicht ob ich in der Nachweispflich bin.

LG