Vorgehensweise bei zuviel erhaltener Kaution
Wenn der ehemalige Vermieter eine falsche Überweisung bezüglich der Kaution veranlasst hat, hat eigentlich jeder in dieser Situation das Problem, das zuviel wiederzubekommen.
Es wurde mitgeteilt, dass das Zuviel innerhalb von 3 Tagen auf deren Kto. zu sein hat, sonst wurde mit Anwalt gedroht. Das finde ich schon ein starkes Stück, das unterschreitet ja schon den Bankweg.
Mit einer Rückzahlung in 400,- Raten sind sie nicht einverstanden. Nur ist die Empfängerin ja nicht schuld daran.
Was tut man am besten und wie geht man mit der Drohung um?
Vorgeschichte: eine 3er WG ändert wieder einmal ein WG-Mitglied. Es gab keinen Hauptmieter.
Nachdem nach 11 Monaten der 3. auszog, will die Vermietergesellschaft keinen neuen Nachtrag mehr schreiben. Deshalb waren die beiden anderen Studenten gezwungen, mitten im Prüfungszeitraum eine andere Whg. zu finden ( und das, obwohl sie grade 9 Monate drin wohnen) und die alte Whg. wie gefordert, zu malern. Dazu kamen die Mehrkosten, die mit dem Umzug zusammenhängen.
Deshalb wurde vorgeschlagen, die zuviel überwiesen bekommene Kaution in ca. 10 Raten zurückzuzahlen. Die Resonanz wie oben…
Danke für eine Antwort, Isa.