Kautionsrückzahlung

Liebe/-r Experte/-in,
Kautionsrückzahlung

Aufgabe der Wohnung – Übergabe – Protokoll kleine Mängel – zwei kleine Risse im Fußbodenbelag die geklebt werden müssen – anerkannt mit Unterschrift.

Jetzt Zahlungsaufforderung durch Wohnungsgesellschaft 154, 70 €
Reparatur Fußbodenbelag 100, 00€, Feinreinigung Flur 30, 00 €
mit Steuer 154, 70 €.

Die Gesamtsumme wurde durch ein Angebot einer Firma ermittelt, die den Auftrag allerdings gar nicht ausgeführt hat.

Wie gesagt – Angebot – Gesamtsumme 154, 70 €

Nachfrage bei Wohnungsgesellschaft, wieso Angebot und keine Rechnung ergab,
das dürfen sie machen, allerdings brauchen wir die Steuer nicht zu zahlen, also nur 130, 00 €.

Auszug aus dem Schreiben der Wohnungsgesellschaft:

„Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir berechtigt sind, die Kosten zur Beseitigung des Mangels auch per Angebot geltend zu machen.“

Nun wurden die 130, 00 € kurzerhand von der Restkaution einbehalten.

Es konnte uns außerdem nicht mitgeteilt werden, ob die Arbeiten bereits ausgeführt wurden.

Ich habe mit dem Thema keine wirkliche Erfahrung, aber ist das o.k?

In meinem ganzen Leben habe ich noch nie ein Angebot bezahlt, immer bezahlte Leistungen mit Rechnung.

Was kann ich hier tun?

Nichts. Es handelt sich hier nämlich um einen Schadensersatzanspruch. Der Schaden besteht bereits, nämlich in den Rissen im Fußboden. Er entsteht nicht erst dann, wenn der Vermieter die Reparatur bezahlt. Das Angebot dient lediglich dazu, die Höhe des Schadens zu belegen. Ob der Vermieter reparieren lässt, selbst repariert oder es so lässt wie es ist, ist seine unternehmerische Entscheidung. Auch das mit der Umsatzsteuer ist korrekt vom Vermieter bedacht worden. Als Anwalt hätte ich also nichts zu meckern am Vorgehen des Vermieters und würde dir von weiteren Schritten abraten.

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Hallo.

Ich habe hierzu schon im Allgemeinen Forum Stellung bezogen. Was mir seltsam erscheint ist die „Feinreinigung“, das klingt danach, als ob alles sauber übergeben wurde und der Vermieter hier nochmal eine unnötige Reinigung bezahlt haben will.

Offenkundig behandelt die Wohnugnsgesellschaft das Reparaturangebot der Fachfirma als Gutachten und leite daraus den Schadenersatzanspruch ab. Auch bei Gerichtverfahren gelten gutachterlich festgestellte Werte.

Hallo, Barbara Natzschka
Deine Bedenken sind zu verstehen. Gehe davon aus, dass wenn der Schaden oder Mangel während Deiner Mietzeit geschehen ist, hast Du den Schaden /Mangel zu beheben. Soll dies durch Dich nicht erfolgt sein, kann der Vermieter diese Arbeit auf Deine Kosten ausführen lassen.
Er kann sich von einem Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag fertigen lassen und anschließend den Anbieter mit dem Auftrag den Schaden/Mangel beheben lassen. Er kann auch die sich aus dem Angebot ergebenen summe ohne Mehrwertsteuer von dir fordern. er ist auch berechtigt, diese Federung mit der Kaution aufzurechnen. Dafür ist die Kaution auch gedacht.
Gehe davon aus, dass Du hierdurch immerhin 19 % der Summe des Kostenanschlags ersparst. Sehr wahrscheinlich wird er den schaden durch eigene Fachkräfte beheben lassen. Es könnte auch sein, dass er den beschädigten Boden auswechseln lässt. Auch in diesem fall steht ihm die Verrechnung mit der Kaution zu.
Mit freundlichen Grüßen Willi

Sie bezahlen kein Angebot, sondern eine Forderung des Vermieters. Der Vermieter muss natürlich eine Forderung beziffern können. Dazu ist es üblich, dass eine Firma ein Angebot macht. Der Vermieter kann seine Forderung auch gegen die Kaution geltend machen.

Hallo,

wenn Sie den Rest Ihrer Kaution wiederhaben wollen, müssten Sie wahrscheinlich am langen Ende klagen. Ob sich das lohnt, kann ich Ihnen aber nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
nach meiner Auffassung ist das trotzdem in Ordnung; der Vermieter hat eine Schadenersatzforderung in dieser Höhe (laut Angebot) ob er nur das Geld nimmt, oder tatsächlich beauftragt liegt in seinem Risiko einer weiteren Vermietung oder genereller Wiederherstellungsreparatur der Wohnung. Ich halte diese Verfahrensweise für durchaus korrekt.
Gruß suver

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Hallo Barbara Natzschka,

warum musst eine Feinreinigung durchgeführt werden?

Für die Risse im Fussböden kann man ein Gegenangebot von einer Firma fordern. Da kann man auch eine selbst gut bekannte Firma verlangen.

Der Vermieter kann bei Abrechnung nach Angebot nicht einfach das Erstbeste nehmen.

Falls der Vermieter sich nicht darauf einlässt, die Auszahlung der kompletten Kaution fordern, notfalls mit Anwalt.

Schönen Gruß
Lendzy