Liebe/-r Experte/-in,
Kautionsrückzahlung
Aufgabe der Wohnung – Übergabe – Protokoll kleine Mängel – zwei kleine Risse im Fußbodenbelag die geklebt werden müssen – anerkannt mit Unterschrift.
Jetzt Zahlungsaufforderung durch Wohnungsgesellschaft 154, 70 €
Reparatur Fußbodenbelag 100, 00€, Feinreinigung Flur 30, 00 €
mit Steuer 154, 70 €.
Die Gesamtsumme wurde durch ein Angebot einer Firma ermittelt, die den Auftrag allerdings gar nicht ausgeführt hat.
Wie gesagt – Angebot – Gesamtsumme 154, 70 €
Nachfrage bei Wohnungsgesellschaft, wieso Angebot und keine Rechnung ergab,
das dürfen sie machen, allerdings brauchen wir die Steuer nicht zu zahlen, also nur 130, 00 €.
Auszug aus dem Schreiben der Wohnungsgesellschaft:
„Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir berechtigt sind, die Kosten zur Beseitigung des Mangels auch per Angebot geltend zu machen.“
Nun wurden die 130, 00 € kurzerhand von der Restkaution einbehalten.
Es konnte uns außerdem nicht mitgeteilt werden, ob die Arbeiten bereits ausgeführt wurden.
Ich habe mit dem Thema keine wirkliche Erfahrung, aber ist das o.k?
In meinem ganzen Leben habe ich noch nie ein Angebot bezahlt, immer bezahlte Leistungen mit Rechnung.
Was kann ich hier tun?