Kautionsrückzahlung

Hallo liebe Community,
Ich bin zum 31.04 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, die Verwaltungsfirma wollte von mir Geld sehen wegen Instandsetzungsarbeiten. Von meiner Haftpflicht wurde die Forderung abgelehnt da es um normale Abnutzung geht.

Von der Verwaltung habe ich selbstverständlich die Kaution nicht zurückbekommen.

Nun habe ich ein Schreiben in dem die die Reparatur (500€) mit meiner Nebenkostengutschrift (200€) verrechnen und von mir 300€ fordern. Dass die noch 500€ Kaution von mir haben und ich von denen somit Geld bekommen würde ignorieren die Herrschaften und meinen ich solle nachweisen dass ich die Kaution gezahlt habe. Die Kaution war Teil des Mietvertrages und wurde von mir bezahlt, jedoch habe ich von denen natürlich keine Bestätigung erhalten (jaja ich weiß, ziehmlich dähmlich, war aber meine erste Wohnung) und Kontoauszüge von damals habe ich auch nicht mehr.

Nun die Frage ist es überhaupt rechtens dass die jetzt von mir einen Nachweis haben wollen (Kautionsklausel war ja Teil des Mietvertages)? Bin ich in der Nachweispflicht? An wen kann ich mich wenden, Verbraucherzentrale?

Ich danke euch schon mal im Vorraus und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.

LG

Hallo paw19.88,
mein Tipp für Dich:
ich würde Dir raten an den Deutschen Mieterbund (DMB) heranzutreten, die sind in jeder Stadt vertreten und haben Anwälte jeder Art für Mieterschutz in Ihrem Verbund. Du zahlst jährl. keine 70,- Euro und hast (egal wie oft Du bei deren Anwälten bist) keine weiteren Kosten. Wenn Du einen Anwalt außerhäusig engagierst bist Du schon für 1 Gespräch + Brief ca. 500,- Euro los.
Und so leid es mir tut, ohne einen Anwalt wirst Du hier nichts werden, den die wollen sich nicht einigen! Ich wünsch Dir alles Gute, Hase1