Kautionsrückzahlung

Hallo, ich habe ein Problem mit meiner ehemaligen Vermieterin.

Gestern hat sie mir knapp ein halbes Jahr nach meinem Auszug eine Abrechnung bezüglich der Kaution zugesendet. Statt den vollen Betrag will sie mir nur 120 € auszahlen und hat mir zusätzlich noch einen Kostenvoranschlag über 700 € für die Reparatur von angebohrten Fliesen dabei gelegt, der mit der Kaution nicht verrechnet wird.

Jetzt würde ich gerne wissen, was ich machen kann, um die Kosten zu minimieren bzw. die volle Kaution zurück zu bekommen. Denn in der Abrechnung sind Punkte aufgeführt, wie ein Schaden in der Küche, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt ist. Oder im Badezimmer ist ein Siphon durchgerostet gewesen und nun wird mir der Austausch sowie das Material in Rechnung gestellt. Kann ich dagegen etwas machen? Das Siphon ist doch normaler Verschleiß, oder?

Zu den Bohrlöchern: irgendein Vollhonk von Vormieter hat einige Löcher nicht nur in die Fliesenfugen sondern sogar mitten in die Fliesen hineingebohrt. Dieses ist mir schon beim Einzug aufgefallen. Dummerweise habe ich gepennt und damals nicht darauf bestanden, das im Protokoll festzuhalten, da meine Vermieterin mir versicherte, dass der Schaden in ihren Unterlagen aufgeführt ist und ich mir keine Sorgen machen brauche, dass da was auf mich zu komme. Beim Auszug wusste sie natürlich nichts mehr davon. Sie sagte mir, dass sie noch einmal nachschauen wolle, um sich dann bei mir zu melden. Was sie aber nicht getan hat.

Sie hat mir keinerlei Nachfrist zur Ausbesserung etwaiger Schäden gegeben und mich auch nie dazu aufgefordert die Bohrlöcher zu beseitigen. Und nun schickt sie mir einen Kostenvoranschlag, der ca. einen Monat alt ist. Daher gehe ich davon aus, dass die Arbeiten schon erfolgt sind.

Habe ich da irgendwelche Chancen noch einmal mit einem blauen Auge davon zu kommen? Denn ich habe die Schäden nicht verursacht und würde die ungern zahlen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo Mieter,

das Kostenangebot ist ein Angebot zur Ausführung.

Wenn Sie gleichwertig beheben lassen können, teilen Sie es der Vermieterin mit.

Syphon von vorhandenen Einrichtungsgegenständen oder von mieterseitig eingebrachten Gegenständen dürfte die entscheidende Frage zur Haftung und Kostenzuweisung sein.

Hier würde ich versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen und festzustellen versuchen, welche Arbeiten noch nicht gemacht sind.

Generell verweise ich immer auf die aufwendige Dokumentation von Vorschäden.

Wie Sie feststellen können, hat man im Nachhinein meist einen schweren Stand.

Trotzdem wünsche ich Gutes Gelingen

hallo,
die schäden hast du ja nicht verursacht, und im protokoll nicht aufgeführt. ich denke, du hast gute aussichten, nicht für den schaden aufkommen zu müssen. das siphon ist ein verschleißteil, da bist du auch nicht zuständig. du kannst dich auch an den mieterverein wenden.
lg
maria

Hallo,
vorab, bin kein Anwalt, deshalb Antwort unter Vorbehalt.
Nachforderungen wg. Beschädigungen etc. müssen binnen 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht werden. Stehen allerdings noch Nebenkosten offen, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag der Kaution einbehalten, bis abgerechnet werden kann. Übliche Abnutzungen wie durchgerostetes Syphon sind normaler Verschleiß und damit Vermietersache. Bohrlöcher gehören sicher auch dazu. Ansonsten: Nur was im Übergabeprotokoll steht, ist Diskussionsgrundlage. Dazu ist es ja schließlich da.
Deshalb das Ausfüllen immer ernst nehmen, man weiß nie…

Hilfreich: www.mietrechtslexikon.de

Gruß

Hallo, da gibt es nicht viel zu sagen - beim nächsten gleich dran denken und ein WOHNUNGSÜBERGABEPROTOKOLL machen - das schafft Klarheit und Rechtssicherheit. Und die Sache mit dem halben Jahr Wartezeit läßt sich auch vermeiden - einfach eine Mietkautionsbürgschaft (mein Tipp: http://kautionsfrei.de) nutzen. Die wird tagesgenau abgerechnet und gut iss…

:wink:

Schöne Weihnachten!

Sorry aber da wirst du in den Apfel beisen müssen. du hättest die Schäden bei Einzug Anzeigen müssen

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

Sorry.

MfG schoerschi

Moin!

vorab sorry für die späte Antwort… :S

Wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge?

Über die Mietkaution muss spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet werden.
Auch darf dann nichts einbehalten/verrechnet werden, was nicht im Protokoll vorher festgelegt wurde.

Wenn im Protokoll zu den angebohrten Löchern also nix vermerkt wurde, darf die Vermieterin da nix einbehalten. Auch nix für den Siphon! In der Tat würde ich das als normalen Verschleiß betrachten.

In jedem Fall - soweit noch nicht geschehen - unbedingt unter Fristsetzung zur Auszahlung der gesamten Mietkaution auffordern.