Hallo,
ich habe meine letzte Wohnung zum 31.1.12 gekündigt. Die Wohnungsübergabe verlief reibungslos, es wurden keine Mängel erfasst. Mein damaliger Vermieter sagte mir zu, die Kaution - zumindest teilweise bis zur Warmwasser- und Heizkostenabrechnung - zügig zurückzuerstatten (ca. EUR 2.200). Nachdem ich ihn vor Ostern angesprochen und angeschrieben habe, dass ich zumindest die Erstattung von 1.700 EUR für angemessen halte, sagte er mir, dass er sich sofort nach Ostern darum kümmern wird. Nun habe ich ihm in der vergangen Woche eine Frist von 7 Tagen für den Ausgleich zumindest eines Teilbetrags gesetzt(also 1.700, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass ich noch 500 EUR an Warmwasser- und Heizkosten ab August nachzuzahlen habe). Auch heute ist kein Zahlungseingang zu verzeichnen. Gibt es mittlerweile eine Rechtsprechung, die die Frist zur Kautionsrückerstattung regelt? Und: Habe ich derzeit überhaupt einen Anspruch auf die Kaution, nur weil er es mir mündlich zugesagt hat bzw. hat man Anspruch auf Zinsen, wenn der ehem. Vermieter so einen Betrag für sich nutzen kann? Danke für eine Antwort.