Hallo liebe Experten,
wie ist das?
Eine gemeinsame Wohnung wird wegen Trennung kündigt (Beide Partner unterschreiben die Kündigung) (Bestätigung kommt von dem Vermieter)
Partner B entschließt sich nach Ablauf des Vertrages doch die Wohnung wieder allein zu mieten mit einer verminderten Miete.
Hat der Vermieter das Recht aus dem 1. Vertrag eine Teilkündigung zu machen oder muss ein neuer Vertrag geschlossen werden?
Hat der Vermieter das Recht, das Kautionskonto (welches auf dem Namen des Partners A läuft) aus dem 1. Vertrag weiterhin für Partner B zu nutzen?
Freue mich auf eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Moin,
eine Kündigung ist eine Kündigung. Diese kann nicht einseitig in irgendwas anderes gewandelt werden.
vnA
Wenn beide die Kündigung bereits unterschrieben haben…ist dies wohl damit vollzogen.
Ich weiss nicht, wie es ausschaut, wenn beide die Kündigung schriftlich wieder aufheben, aber der Vermieter kann es bestimmt nicht alleine einfach so machen.
Wir haben das in der WG mal gemacht, dass wir quasi eine Ergänzung zum Mietvertrag aufgesetzt haben, wenn ein MIeter aus und ein anderer eingezogen ist. Hierbei ist allerdings auf die richtige Rechtsformel zu achten, damit jemand auch mit allen Rechten und Pflichten aus dem Mietverhältnis rauskommt.
Soweit mein Stand der Dinge 
Moin,
eine Kündigung ist eine Kündigung. Diese kann nicht einseitig
in irgendwas anderes gewandelt werden.
vnA
Vielen Dank für Eure Infos.
Michaela