Kautionsrückzahlung

Einen schönen Guten Tag, ich habe eine kurze Frage.
Darf ein Teil von einer Mietkaution aufgrund einer Telefonrechnung zurückgehalten werden?
Mit freundlichen Grüßen

Hi,

bisher habe ich noch nie gehört, das ein Telefon Gegenstand des Mietverhältnisses war. Ist doch mal was Neues. Sonst wird immer nur über mitvermietete Küchen und sonstige Möbelagen diskutiert.

Kautionen dürfen ganz oder teilweise zurückgehalten werden um z.B.:

Schäden an der Mietsache zu regulieren
evtl. ausstehende Mietzahlungen zu kompensieren
evtl. entstandene Nebenkostennachzahlungen zu decken

kurz, sie ist eine Sicherheitsleistungen des Mieters an den Vermieter zur Abdeckung künftiger Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.

Jetzt such dir aus, worunter da eine Telefonrechnung (!) fallen könnte.

Gruß
Nita

Huhu,

bisher habe ich noch nie gehört, das ein Telefon Gegenstand
des Mietverhältnisses war. Ist doch mal was Neues. Sonst wird
immer nur über mitvermietete Küchen und sonstige Möbelagen
diskutiert.

Ich glaube da stand in einem Post vorher, dass es um ein Untermietverhältnis geht.
Man müßte halt wissen, wie das mit dem Telefonanschluß geregelt war.

Gruß
Maja

Telefon habe ich nicht benutzt…internetkosten geteilt.
Rechnung wurde von einer Bekannten angeblich verursacht, die schon mehrmals um diese Rechnung gebeten hat, um gegebenenfalls zu zahlen. Das weiß Vermieterin auch, schickt aber keine Rechnung an meine Bekannte. Das ist ja das lächerliche.
Es wird eine Rechnung von meiner Kaution abgezogen, die ich nicht verursacht habe.

Hallo blue,

natürlich bist du gerade ausserhalb der Bestimmungen unterwegs, FAQ usw., aber mal ein überhaupt nicht rechtsbezogener Vorschlag:

Warum zahlt man nicht die Kosten, die die VM geltend macht (nach Vorlage der Rechnung selbstverständlich) und die Verursacherin zahlt diese Kosten dann zurück?

Kein Ärger und kein Stress, Restkaution zurück und tschüss…

Gruß
Nita