Ich hoffe, dass ihr Mr. F beim folgenden Problem helfen könnt:
Mit einem Einzug in die letzte Wohnung schloss Mr. F nen Vertrag mit der Hausverwaltung X. Die Kaution für die Wohnung wurde auf ein separates Konto eingezahlt und wird mit dem Mietende mit der Einwilligung des Vermieters ausgezahlt. Im Laufe der Mietzeit erhielt Mr. F ein Schreiben von einem Rechtsanwalt/ Zwangsverwalter Y, welcher ihm mitteilte, dass der Eigentümer dieser Wohnung insolvent geworden ist. Er bat ihn die Miete ab sofort auf die genannte Bankverbindung zu überweisen. Dieser Bitte kam er nach. Alle nachfolgenden Zahlungen, bis auf eine -welche auf dem Konto des Hausverwalters einging-, wurden auf dem Konto des Zwangsverwalter verbucht.
Nach der Auflösung des Vertrages, übergab Mr. F die Wohnung zum 01.07.2009 im einwandfreien Zustand an den Zwangsverwalter Y. Die Kaution sollte nach der Klärung der einen Zahlung an die Hausverwaltung X erstattet werden.
Status Quo: Es ist der 15. Jan 2010. Nach einer langen Klärung mit dem Zwangsverwalter Y (dieser wollte meine Kaution zurückhalten und erst mit dem Geldeingang von der Hausverwaltung X die Freigabe erteilen), hat dieser die Erlaubnis zur Auszahlung an die Hausverwaltung X zugestellt. Der Hausverwalter X jedoch ignoriert diese Freigabe und die Anrufe/ Schreiben von Mr. F und weigert sich somit die Kaution zurück zu zahlen.
Ich hoffe ihr könnt Mr. F bei diesem Problem weiterhelfen, denn er selbst weiß nicht mehr weiter.
Danke euch vorab für eure Zeit.
Fakt ist, das Herr F. seine Mietkaution zurück erhalten muss. Fakt ist auch, das der VM (jetzt mal außen vor, wer das ist) die Kaution nach Auszug noch bis zu 6 Monate vollständig einbehalten kann, um evtl. versteckte Mängel der Wohnung noch aus dieser Mietsicherheit decken zu können.
Danach kann er einen geringeren Teil noch einbehalten bis der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten verstrichen und eine Abrechnung möglich ist. Vorausgesetzt natürlich, Herr F. hat eine Vorauszahlung geleistet und keine Pauschale. Und vorausgesetzt, der VM erwartet begründetermaßen eine Nachzahlungspflicht des Mieters und behält den Teil der Kaution der dieser Erwartung entspricht. (Z.B. 2006 bis 2008 mussten immer 100,-- Euro nachgezahlt werden, der VM behält 100,-- Euro der Kaution).
Theoretisch könnte der VM einen Teil der Kaution noch bis zum 31.12.2010 einbehalten, wenn der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres läuft.
Das sind die Fakten. Wenn der Insolvenzverwalter jetzt die Kaution freigegeben hat, müsste also die Hausverwaltung mindestens den größeren Teil der Kaution auszahlen.
Herr F. sollte hierzu noch einmal eine klare Frist setzen, die auch Bezug auf die Möglichkeiten oben nimmt, also das Angebot einen Teil der Kaution noch einzubehalten. Findet keinerlei Rücklauf statt, sollte Herr F. sich an einen Fachanwalt vor Ort wenden und ggf. rechtliche Schritte einleiten, wobei ein freundlicher Brief, vom Anwalt geschrieben, schon oft entsprechende Wirkung zeigt.
Zur großen Not muss die Auszahlung der Kaution eingeklagt werden.