Kautionsrückzahlung an wen?

Guten Tag,

Mieter überwies Vermieterin 800 Euro Kaution. Zog dann mit Lebenspartner in größere Wohnung. Beide stehen im neuen Mietvertrag. Es fehlten noch 500 Euro Kaution für die große Wohnung und die Mutter des Lebensgefährten überwies diese an die Vermieterin.

Vermieterin legte dies auf das Sparkonto an auf dem die 800 Euro Kaution schon lagen welche die Mieterin schon gezahlt hatte.

Mutter will nun nach Mietsende die 500 Euro wieder haben. Dies war jedoch zwischen Mieterin und Lebenspartner nicht ausgemacht. Es wurde festgehalten : Der Lebenspartner zog nach einer geraumen Zeit einfach aus der gemieteten Wohnung aus ohne kündigung und einhalten einer frist. Mieterin regelte mit Mutter dann das sie dafür die 500 Euro behalte. Dies war für Mutter ok. Nun will sie davon nichts mehr wissen verlangt von Vermieter und Mieterin die 500 Euro wieder und droht mit Anwalt.

Wie ist die Rechtslage müss Vermieterin oder Mieterin der Mutter die 500 Euro Kaution zurückgeben? Oder Stehen Mieterin dies zu?

Hallo,
der Mietvertrag besteht zwischen Mieter und Vermieter. Wer die darin festgelegte Kaution eingezahlt hat, ist genauso Banane wie die Frage, wer die Miete eingezahlt hat. Ist also hier ganz allein Sache zwischen Mieter und Mutter, die den Vermieter genau gar nicht interessieren muss.

Btw., dass die Kaution eh’ nicht sofort ausgezahlt werden muss, ist bekannt?
Gruß
loderunner (ianal)

Guten Tag,

ja laut Vermieterin und Einigung da keine Nebenkostenabrechnungen gibt wird die Kaution direkt bei der Übergabe wieder ausgehändigt.

Ok das Vermieter das nicht mit der Mutter klären muss ist verständlich. Aber muss Mieter der Mutter das Geld wieder aushändigen wenn es der Vermieter nicht muss? Da Mutter ja wie gesagt es aufeinmal wieder einfordern will, da Trennung zwischen Mieter und Lebenspartner und da sie sich auf den Kontoauszug berufen tut das sie es überwiesen hat.
Oder hat sie keinerlei rechtliche Ansprüche mehr darauf da nichts schriftlich festgehalten wurde und sie es ja von sich aus überwiesen hat.

Hallo,

ja laut Vermieterin und Einigung da keine
Nebenkostenabrechnungen gibt wird die Kaution direkt bei der
Übergabe wieder ausgehändigt.

Die Kaution ist auch für versteckte Schäden. Der Mieter sollte sich also nicht wundern, wenn’s etwas dauert.

Aber muss Mieter der Mutter das Geld wieder
aushändigen wenn es der Vermieter nicht muss?

Keine Ahnung, darüber fehlt jegliche Information. Kommt halt drauf an, was genau abgesprochen war.

Oder hat sie keinerlei rechtliche Ansprüche mehr darauf da
nichts schriftlich festgehalten wurde und sie es ja von sich
aus überwiesen hat.

Schriftlich wäre es natürlich leichter zu beweisen, aber Voraussetzung für einen Vertrag ist das nicht.
Gruß
loderunner (ianal)