Kautionsrückzahlung bei Mietende

Bei Mietende führen Mieter und Vermieter eine Wohnungsbegehung durch und kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass eine Kaution in Höhe von 2/3 zurückgezahlt wird und das verbleibende Drittel für die Endabrechnung genutzt wird.
Der Vermieter hält sich aber nicht daran und hält die gesamte Kaution weiter fest, mit dem Hinweis, dass seiner Meinung nach die Dusche nicht sauber genug war und er diese, ohne es dem Mieter mitzuteilen oder diesem eine Nachbesserungsfrist einzuräumen, durch einen Fachbetrieb hat reinigen lassen.

Ist dies rechtens? Und falls nein, ist hier der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt?

Hallo Hagela,

Unterschlagung ist etwas weit hergeholt. Gehen wir wohlwollend davon aus, dass der Vermieter meint, im Recht zu sein. Ist er aber nicht.

Hoffentlich haben Mieter und Vermieter ein Übergabeprotokoll angefertigt. Daraus wäre dann ersichtlich, dass dieser Mangel bei Übergabe nicht aufgeführt wurde.

Der Mieter sollte sich eh nachweisen lassen, wofür was einbehalten wird/wurde. Alles, was der Vermieter unberechtigterweise einbehält, fordert der Mieter zurück.

Gruß!

Horst