Bei Mietende führen Mieter und Vermieter eine Wohnungsbegehung durch und kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass eine Kaution in Höhe von 2/3 zurückgezahlt wird und das verbleibende Drittel für die Endabrechnung genutzt wird.
Der Vermieter hält sich aber nicht daran und hält die gesamte Kaution weiter fest, mit dem Hinweis, dass seiner Meinung nach die Dusche nicht sauber genug war und er diese, ohne es dem Mieter mitzuteilen oder diesem eine Nachbesserungsfrist einzuräumen, durch einen Fachbetrieb hat reinigen lassen.
Ist dies rechtens? Und falls nein, ist hier der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt?