Wie lange darf ein Vermieter die Abschlussrechnung hinauszögern?
Wir haben fristgerecht zum 1. Dezember gekündigt. 6 Monate sind seit
dem vergangen. Meines Wissens nach müßten wir unsere Kaution samt
Abschlussrechnung bis zum 31. Mai erhalten. Kann es uns passieren, dass die Einklagefrist nach 6 Monaten verstreicht? Sollten wir ein
Einschreiben bis zum 31. Mai verschicken?
es ist üblicherweise so, dass der VM innerhalb von sechs Monaten, sofern keine anderen Gründe dem entgegenstehen, die Kaution abzurechnen hat. Trotzdem kann es zu Verzögerugnen, insbesondere auch wegen der Betriebskostenabrechnungen kommen.
Empfehlung: Den VM anschreiben und auffordern, die Betriebskostenabrechnung vorzulegen und die Kaution abzurechnen. Allerdings weise ich darauf hin, dass der Endabrechnungszeitraum der Abrechnung nach dem 01.12. des Jahres sein muss.
Grüsse Günter
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