ich habe meine Mietwohnung zum 31.01.2011 gekündigt. Als ich die Wohnung gemietet habe, hat der Vermieter 580 € Kaution in bar erhalten (Quittung vorhanden). Mein Vermieter teilte mir mit, dass ich die Mietkaution erst nach der nächsten Nebenkostenabrechnung erhalten werde aufgrund eventueller Forderungen die daraus entstehen. Letztes Jahr musste ich 40 € nachzahlen, also würde ich mich gerne mit ihm einigen das er mir zumindest die Hälfte der Kaution schon bei Auszug zurückzahlt. Das müsste allerdings schriftlich erfolgen da ich meinen Vermieter bis jetzt immer vergebens versucht habe telefonisch zu erreichen. Wie könnte so ein schreiben aussehen? Wie sieht die rechtliche Lage aus?
vorausgesetzt die Betriebskosten sind gegenüber dem letzten Jahr nicht unerwartet stark angestiegen und es bestehen durch die vergangene Nutzung keine Schäden, die einen erhöhte Inanspruchnahme der Kaution rechtfertigen, steht grundsätzlich einer vorzeitigen teilweisen Rückzahlung der Kaution nichts im Wege.
Aus Zeitgründen - Nähe des Auszugs - und der Höhe des Streitwertes ist die Frage hinsichtlich eines Rechtsanspruches aufgrund verschiedener Standpunkte, die über das Volumen der Rückzahlung entscheiden sollen, nicht zielführend und daher nicht hilfreich.
Da die ganze Angelegenheit im wesentlichen eine Ermessensfrage des Vermieters ist und evt doch noch Leistungen aus Schönheitsreparaturen anstehen, würde ich das Angebot der Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter machen, daß sich dieser ein Bild von den Aufwendungen machen kann, die ihn bzw. Sie erwarten.
Fragen Sie ihn, ob er sich aufgrund der Inaugenscheinnahme der Wohnung Ihrer Meinung, daß ein Teil der Kaution rückzahlbar sei, anschließen könne.
Da Sie naturgemäß mit anderen Augen und anderer Sichtweise an die Sache herangehen als Ihr Vermieter wird das nur gütlich mit dem Hinweis gehen, daß Sie für das nächste Mietverhältnis auch Kaution benötigen und daher auf Rückzahlung angewiesen sind.
Inwiefern dies Ihren Vermieter veranlassen kann, auszahlend tätig zu werden bleibt dahingestellt.
Hier könnte das Sprichwort gelten, daß Ihnen wie gleichermaßen dem Vermieter das Hemd näher ist als die Jacke aber ich wünsche Ihnen trotzdem Gutes Gelingen.
soweit mir bekannt ist ist es rechtens die Kaution erst nach der letzten Nebenkostenabrechnung exakt abzurechnen.
Aber ich kann dir empfehlen erst nach Auszug und einem Übergabeprotokoll in dem drinsteht das alles OK ist deinen Vermieter damit zu konfrontieren. Um 50% der Kaution zu bekommen soltest du absolut nett zu ihm sein ( Nicht schleimen , aber höflich).
Zum Beispiel :
Sehr geehrter Herr…
leider konnte ich sie trotz mehrfacher Versuche nicht telefonisch erreichen und wende mich deshalb schriftlich an sie.
Wie ihnen bekannt ist werde ich am … meine von ihnen gemietete Wohnung (Adresse)in vertragsgemäßem Zustand an sie übergeben.
Da ich zu diesem Zeitpunkt mehrere Rechnungen erwarte wäre es schön wenn wir uns darauf einigen könnten dass sie mir die Hälfte der Kaution ( Zahl in Euro ) bei ordentlichem Zustand der Wohnung am Tag der Wohnungsübergabe auszahlen würden.
Den Restbetrag bitte ich sie zur Verrechnung der noch ausstehenden Nebenkosten verwenden und nach Abrechnung an mich zu überweisen.
MfG
Unterschrift
Sei bitte clever genug dir einen Nachbarn als Zeugen zu holen bevor der Vermieter zur Wohnungsübergabe kommt.
Mach im Beisein der Zeugin oder des Zeugen Fotos !!!
Händige erst den Schlüssel aus nachdem du das unterschriebene Übergabeprotokoll in der Hand hast.
Hi, also rechtlich ist es so, dass er die Kaution behalten kann, bis die Abrechnung erfolgt ist. Wenn aber zuletzt nur 40 Euro Nachzahlung zu leisten waren, die Wohnung dann ordnungsgemäß zurückgegeben wurde (Protokoll erstellen !!), dann soll der Vermieter Euch wirklich mindestens 50% vorab auszahlen.