der hat doch eine Macke!!!
Die kommen sich alle vor, als wären sie die Herrgötter.
Reagieren Sie nicht darauf, man brauch selbst zu einer Vorladung der Polizei nicht zu erscheinen, erst wenn ein Richter dieses anordnet.
Briefe, nicht drauf reagieren und sollte der anrufen (frech genug sind die ja ) auflegen.
Erst wenn was vom Gericht kommen sollte, aber nur dann, suchen Sie sich einen Anwalt. Das reicht noch nicht mal aus, wenn Sie Bescheid bekommen, dass der Verwalter Sie verklagt hat. Sie müssen warten bis es wirklich eine Verhandlung gibt. Wenn Sie vorher einen Anwalt einschalten, dann müssen Sie den selber bezahlen, auch wenn Sie gewinnen.
Ist mir leider selber passiert. Mein Ex, der sich in der Privatinsolvenz befand und auch keinen Unterhalt bezahlte, wollte dieses gerichtlich einklagen. Da ich schon immer den Unterhalt pfänden lassen musste habe ich dieses Schreiben, welches vom Gericht kam und er mich verklagte, dass er keinen Unterhalt mehr für seinen Sohn zahlen wollte, mit zu meiner Anwältin genommen und habe um Rat gefragt (ich war eh gerade bei ihr).
Sie meinte nur, ich schreibe da hin. Klasse, wir bekamen vier Wochen später Bescheid, dass der Richter die Klage nicht zu lässt und er natürlich weiter Unterhalt zu bezahlen hat.
Weitere zwei Wochen später hatte ich eine Rechnung meiner Anwältin auf den Tisch liegen… 381 Euro für den einen Brief zum Gericht.
Sie hat zu jeder Zeit gewusst, dass ich es niemals bezahlen kann, da ich keinen Unterhalt für die Kinder bekam, oder nur sehr verzögert und außerdem mein Ex mir 70000 Euro schuldet (weswegen er in die Insolvenz gegangen ist).
Ich hatte immer PKH und auch für den Brief zum Gericht wurde diese beantragt. Ich habe sie angerufen und gefragt, was das jetzt soll…
Jaaaaa, da der Richter die Klage abgewiesen hat bekomme ich natürlich keine PKH, ich hätte ja warten können und hätte zu der Zeit überhaupt nicht antworten müssen, erst wenn die Klage angenommen wurde und ein Gerichtstermin bekannt gegeben worden wäre.
Super, dass macht die eigene Anwältin!!!Mein erster Anwalt, den ich während der Scheidung hatte, hat danach direkt meinem Ex in der Insolvenz gegen mich vertreten.
Da fehlen einen alle Worte, die machen für Geld alles.
Ich habe diesen Anwalt auch direkt bei der Anwaltskammer angezeigt und er hat seine Strafe bekommen.
Was Ihr Paragrafenfutzi da behauptet ist lächerlich, dann muss ich als Arbeitgeber jeden Monat für jeden Angestellten eine Anfrage machen, ob ich den Lohn aus bezahlen darf???
Der spinnt doch, wenn da was ist, muss genau der Verwalter den Arbeitgeber informieren.
Wenn ich wie in meinem Fall Gläubigerin bin, dann muss ich mich selber melden, allerdings geht da ja auch ein ausser gerichtliches Verfahren voraus und ich weiss das eine gerichtliche Insolvenz folgt.
Aber auch darüber wurde ich vom Insolvenzgericht informiert.
Klar wird das durch das Amtsgericht bekannt gegeben, aber er schuldet Ihnen ja kein Geld, also warum sollten Sie ständig den Mist da lesen.
In meinem nächstem Leben werde ich Anwalt. Ich brauche nichts machen, denn die bekommen immer ihr Geld, ob sie gewinnen, oder verlieren, dass ist denen Heute alles egal. Die sollten nur bei Gewinn bezahlt werden, dann wüssten die auch mal wo es drum geht, wenn die einen Gerichtstermin haben.