Kautionsrückzahlung - Prüfen ob insolvent?

Im Laufe des letzten Jahres ist eine Mieterin aus meiner ETW ausgezogen. Ordnungsgemäß habe ich die Kaution zurückgezahlt. Jetzt wendet sich ein Rechtsanwalt in seiner Funktion als Insolvenzverwalter an mich und fordert die Mietkaution. Diese sei Teil der Insolvenzmasse und könne schuldbefreiend nur an ihn geleistet werden. Ich wurde allerdings nie über die Insolvenz des Mieters informiert und konnte dies wegen ordnungegemäßer Zahlung der Miete auch nicht ahnen.

Frage: Muss ich als Vermieter vor jeder Rückzahlung einer Kaution prüfen, ob der Mieter nicht in der Insolvenz ist=

Hallo Herr Wagner,
da würde ich an Ihrer Stelle mal sagen - „Pech gehabt Herr Anwalt, da hätten Sie früher aufstehen müssen“.

Ich bin der Meinung, ohne in eine Rechtsberatung zu verfallen, die Sie sich bei einem Anwalt holen können, die Forderung ist verspätet.

Nun muß er eben Ihrem früheren Mieter weiter hinterherlaufen, wenn er Geld eintreiben will, das hier nicht mehr zu holen ist.

Sie haben sich Nichts vorzuwerfen also lassen Sie sich nicht erschrecken.

Ich wünsche weiter Gutes Gelingen bei der Vermietung.

was ist das denn wieder für ein toller Verwalter.
Haben Sie schriftlich etwas über die Rückzahlung?
Eine Quittung hin schicken und die Sache ist erledigt.
Wenn einer was nicht richtig gemacht hat, dann der Verwalter, oder der Mieter.
Sie haben doch nicht zu prüfen wem Sie das Geld geben müssen, haben es ja auch vom Mieter bekommen.
Es ist nicht Ihre Aufgabe den Insolventen zu überprüfen, dass ist Aufgabe des Verwalters.
L.G.

Hallo,

dies ist eine Rechtsfrage, zu der ich keine Meinung abgeben darf. Biite an einen RA oder Rechtspfleger wenden.

Hallo Hr. Wagner,

nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet.
Der Mieter ist ausgezogen und hat die Wohnung ordnungsgemäß verlassen, dann erhält er auch seine Kaution zurück.

Die Auszahlung können Sie dem Anwalt mit dem Überweisungsträger/Quittung o. ä. nachweisen.

Alles Gute

Gruß Lore

Der Auffassung bin ich auch!

Der Insolvenzverwalter hingegen argumentiert, dass eine Insolvenz durch das Amtsgericht öffentlich bekannt gemacht wird. Aufgrund dessen gelte die Insolvenz öffentlich als bekannt und eine schuldbefreiende Rückzahlung der Kaution seie daher nur an ihn möglich!

Ich müsste dann bei jedem Auszug prüfen, ob der Mieter evtl. eine Privatinsolvenz angemeldet hat - Wahnsinn!

Danke für die Bestätigung meiner Auffassung!

der hat doch eine Macke!!!
Die kommen sich alle vor, als wären sie die Herrgötter.
Reagieren Sie nicht darauf, man brauch selbst zu einer Vorladung der Polizei nicht zu erscheinen, erst wenn ein Richter dieses anordnet.
Briefe, nicht drauf reagieren und sollte der anrufen (frech genug sind die ja ) auflegen.
Erst wenn was vom Gericht kommen sollte, aber nur dann, suchen Sie sich einen Anwalt. Das reicht noch nicht mal aus, wenn Sie Bescheid bekommen, dass der Verwalter Sie verklagt hat. Sie müssen warten bis es wirklich eine Verhandlung gibt. Wenn Sie vorher einen Anwalt einschalten, dann müssen Sie den selber bezahlen, auch wenn Sie gewinnen.
Ist mir leider selber passiert. Mein Ex, der sich in der Privatinsolvenz befand und auch keinen Unterhalt bezahlte, wollte dieses gerichtlich einklagen. Da ich schon immer den Unterhalt pfänden lassen musste habe ich dieses Schreiben, welches vom Gericht kam und er mich verklagte, dass er keinen Unterhalt mehr für seinen Sohn zahlen wollte, mit zu meiner Anwältin genommen und habe um Rat gefragt (ich war eh gerade bei ihr).
Sie meinte nur, ich schreibe da hin. Klasse, wir bekamen vier Wochen später Bescheid, dass der Richter die Klage nicht zu lässt und er natürlich weiter Unterhalt zu bezahlen hat.
Weitere zwei Wochen später hatte ich eine Rechnung meiner Anwältin auf den Tisch liegen… 381 Euro für den einen Brief zum Gericht.
Sie hat zu jeder Zeit gewusst, dass ich es niemals bezahlen kann, da ich keinen Unterhalt für die Kinder bekam, oder nur sehr verzögert und außerdem mein Ex mir 70000 Euro schuldet (weswegen er in die Insolvenz gegangen ist).
Ich hatte immer PKH und auch für den Brief zum Gericht wurde diese beantragt. Ich habe sie angerufen und gefragt, was das jetzt soll…
Jaaaaa, da der Richter die Klage abgewiesen hat bekomme ich natürlich keine PKH, ich hätte ja warten können und hätte zu der Zeit überhaupt nicht antworten müssen, erst wenn die Klage angenommen wurde und ein Gerichtstermin bekannt gegeben worden wäre.
Super, dass macht die eigene Anwältin!!!Mein erster Anwalt, den ich während der Scheidung hatte, hat danach direkt meinem Ex in der Insolvenz gegen mich vertreten.

Da fehlen einen alle Worte, die machen für Geld alles.
Ich habe diesen Anwalt auch direkt bei der Anwaltskammer angezeigt und er hat seine Strafe bekommen.
Was Ihr Paragrafenfutzi da behauptet ist lächerlich, dann muss ich als Arbeitgeber jeden Monat für jeden Angestellten eine Anfrage machen, ob ich den Lohn aus bezahlen darf???
Der spinnt doch, wenn da was ist, muss genau der Verwalter den Arbeitgeber informieren.
Wenn ich wie in meinem Fall Gläubigerin bin, dann muss ich mich selber melden, allerdings geht da ja auch ein ausser gerichtliches Verfahren voraus und ich weiss das eine gerichtliche Insolvenz folgt.
Aber auch darüber wurde ich vom Insolvenzgericht informiert.
Klar wird das durch das Amtsgericht bekannt gegeben, aber er schuldet Ihnen ja kein Geld, also warum sollten Sie ständig den Mist da lesen.
In meinem nächstem Leben werde ich Anwalt. Ich brauche nichts machen, denn die bekommen immer ihr Geld, ob sie gewinnen, oder verlieren, dass ist denen Heute alles egal. Die sollten nur bei Gewinn bezahlt werden, dann wüssten die auch mal wo es drum geht, wenn die einen Gerichtstermin haben.

Das ist in der Tat bedauerlich, aber der Insolvenzverwalter hat grundsätzlich Recht. Allerdings sollten Sie prüfen, wie lange die Rückzahlung zurückliegt, meines Wissens können nur Beträge, die 3 Monate vor Eröfnung der Insolvenz liegen zurückgefordert werden. Gleichzeitig sollten Sie sich als Gläubiger beim Insolvenzverwalter anmelden und genau diesen Betrag im Falle einer erforderlichen Rückzahlung plus Zinsen geltnd machen.

dies ist etwas schwierig, aber ich denke du solltest dich an die verbraucherzentrale wenden, insofern wenn du belegen kannst dass du die kaution an die mieterin zurückbezahlt hast

Guten Morgen,

nach meiner Überzeugung kann der Insolvenzverwalter von Ihnen die Kaution nicht verlangen, wenn Sie diese ordnungsgemäß an Ihre Mieter zurückgeleistet haben.

Anders wäre es, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet, Sie davon Kenntnis erlangt hätten und der Insolvenzverwalter sodann von Ihnen die Mietkaution zurückfordert.

Nach Ihrer Schilderung war das aber nicht der Fall.

Sie können sich also beruhigt zurücklehnen.

Schreiben Sie dem Insolvenzverwalter zurück, dass die von ihm begehrten Ansprüche nicht bestehen.

Viel Glück.

Hallo,
ich meine du mußt nicht !
wenn die mieterin stets die miete pünktlich gezahlt hat und du auch sonstr keine hinweise hattest, durftest du die kaution schuldbefreiend auszahlen. Andererseits würde ich dem RA per brief und Fax-vorab deine unkenntnis erläutern aus pünktlicher mietzahlung und ordnungsmäßiger abwicklung des mietverhältnisses;
du hättest also schuldbefreiend bereits abgewickelt, weitere ansprüche des RA laufen somit bei dir ins leere !! Aber !!: sollte die insolvenz der mieterin aber schon eingeleitet gewesen sein während ihrer mietzeit, läge ja auch zudem eine pflichtverletzung des RA gegenüber den gläubigern vor, dieses nicht rechtzeitig dem vermieter gegenüber angezeigt zu haben und du würdest eine amtsgerichtbeschwerde über insolvenzrechtlicher pflichtversäumnisse für angebracht halten … vielleicht legst du dem Rechtsanwalt gleich noch eine Kostennote über eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25 euro für porto, telefonische rücksprachen, sinnlosen schreibaufwand etc. bei worin auch gleich schon im vorgriff die kosten eienr möglichen RA-versäumnisanzeige auf pflichtverletzung mit abgebildet sein würden !

Gruß
michael