Kautionsrückzahlung, Verzinsung und eventl. Verzug

Bin Ende letzten Septembers aus einer Wohnung ausgezogen für die ich eine Kaution hinterlegt habe. Nach anfänglicher Diskussion um die Verzinsung des Betrages, hat der Vermieter die Verzinsung für 18 Jahre anerkannt. (Auf eine weitere Nachfrage erhielt ich zudem folgende schriftliche Antwort: Eine Anlage auf einem Sparkonto hat nie stattgefunden und wäre auch irrelevant, da der Vermieter den Anspruch auf Verzinsung anerkannt hat.)
Im letzen Dezember habe ich den Vermieter auf die ausstehende Rückzahlung hingewiesen. Hatte im selben Monat noch ein Telefongespräch mit ihm, in dem er mir sagte, das er sich erstmal eine Übersicht der Zinsen der letzten 18 Jahre beschaft hätte. Nun sind mit Ablauf dieser Woche sechs Monate um, ohne das eine Zahlung erfolgt wäre. Stellt sich mir jetzt die Frage ob ich ihn selbst anmahnen soll oder diese Angelegenheit gleich einem Anwalt zur Klärung übergeben sollte, der dann wohl auch die Richtigkeit der Verzinsung prüfen bzw. überprüfen kann. Im übrigen ist die Wohnungsübergabe an einen bevollmächtigten Vertreter nach Besichtigung erfolgt, ohne Übernahmeprotokoll, aber mit Beleg für die Schlüsselübergabe.

Wie verhalte ich mich nun am besten?

…Wie verhalte ich mich nun am besten?

Hallo Matthias!

Aus eigener Erfahrung einige Anmerkungen.

Falls der Mietvertrag einen festen Zinssatz vorgab, so ist der Kautionsbetrag mit diesem über die 18 Jahre hinweg zu verzinsen.
Andernfalls muss die Kaution mindestens mit dem banküblichen Zinssatz verzinst werden (Zinseszinsrechnung !!). Da er bis Heute nicht zurückgezahlt hat, ist diese Zeit (September-Heute)mit einzubeziehen.

Da es kein Übergabeprotokoll gibt(was sträflich ist!!), er aber seinerseits keinerlei schriftliche Mängel zugesandt hat, die von der Kaution beglichen werden soll, gehe ich davon aus, dass der gesamte Betrag fällig wird!

Ich würde mich von meinem Bankberater über die Verzinsung aufklären lassen und dies dann schriftlich an den Vermieter mit Fristsetzung zur Zahlung, weiterleiten. Freundlich aber bestimmt!

Im Zweifel - wenn Rechtschutz vorhanden - sofort einen Anwalt.

Gruß und viel Erfolg
Jürgen

Hallo.

Du musst den Vermieter nunmehr auffordern, die Kaution mit Dir bis spätestens 15.04.2003 abzurechnen. Fordere ihn auf, die Abrechnung zzgl. mndestens zwei % Zinsen vorzulegen. Beachte jedoch, dass der Vermieter - sofern in den Vorjahren Nachzahlungen bei den Nebenkosten notwendig wurden und Du im letzten Jahr keine höheren Zahlungen geleistet hast - in Höhe dieses Anteils Geld zurück behalten darf. Sind keine Nachforderungen zu erwarten, nach Ablauf der Frist notfalls Anwalt aufsuchen.

Gruss Günter

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Falls der Mietvertrag einen festen Zinssatz vorgab, so ist der
Kautionsbetrag mit diesem über die 18 Jahre hinweg zu
verzinsen.
Andernfalls muss die Kaution mindestens mit dem banküblichen
Zinssatz verzinst werden (Zinseszinsrechnung !!). Da er bis
Heute nicht zurückgezahlt hat, ist diese Zeit
(September-Heute)mit einzubeziehen.

Ein fester Zins wurde im Mietvertrag nicht vereinbart.

Da es kein Übergabeprotokoll gibt(was sträflich ist!!), er
aber seinerseits keinerlei schriftliche Mängel zugesandt hat,
die von der Kaution beglichen werden soll, gehe ich davon aus,
dass der gesamte Betrag fällig wird!

Ja, an dieses Protokoll habe ich wohl gedacht, aber aus zwei bestimmten (vielleicht falschen) Gründen darauf verzichtet. Zum ersten hätte ich 5 Personen die den einwandfreien Zustand der Wohnung bestätigen können. Zum zweiten hat die Person, die die Wohnungsabnahme und gemacht hat erklärt, dass die Wohnung in Ordnung ist und mit der schriftl. bestätigten Übergabe der Schlüssel alles erledigt sei.
Bis heute ist auch kein eventl. Mängelbericht vom Eigentümer eingegangen. Was ich weiß ist, dass dieser sich die Wohnung auch erst in der letzten Woche das erste mal angesehen hat.

Du musst den Vermieter nunmehr auffordern, die Kaution mit Dir
bis spätestens 15.04.2003 abzurechnen. Fordere ihn auf, die
Abrechnung zzgl. mndestens zwei % Zinsen vorzulegen. Beachte
jedoch, dass der Vermieter - sofern in den Vorjahren
Nachzahlungen bei den Nebenkosten notwendig wurden und Du im
letzten Jahr keine höheren Zahlungen geleistet hast - in Höhe
dieses Anteils Geld zurück behalten darf. Sind keine
Nachforderungen zu erwarten, nach Ablauf der Frist notfalls
Anwalt aufsuchen.

Nebenkosten (Betriebskosten) wurden nie gesondert abgerechnet und gezahlt (also auch keine Vorauszahlung). Eine solche Vereinbarung wurde im Mietvertrag nicht aufgenommen. Daher dürfte der Eigentümer schon deshalb kein (auch nicht anteiliges) Zurückbehaltungsrecht haben.
Nur die Heizkosten wurden gesondert berechnet, aber da haben wir (während der ganzen 18 Jahre) immer eine Gutschrift erhalten, welche wir mit einer Miete verrechnet haben.

Hi,

nur so als winzigen Anhaltspunkt für alle:

bei 18 Jahren Miete beträgt bei 2 % Verzinsung das Kautionskapital ca. inzwischen das 1,5 fache des urspürnglichen Betrages, also bei 1000 Euro inzwischen knapp 1500 Euro.

Wendy