Hallo zusammen -
Mieter A zieht Ende 2009 aus der Mietwohnung aus und beglleicht die ausstehenden Betriebskosten ca 2-3 Monate später. Vermieter I zahlt trotz mehrmaliger (telefonischer) Aufforderung die Kaution nicht zurück. Ein Anschreiben, in dem die Forderung schriftlich gestellt wird die Annahme verweigert (das Anschreiben selber ist leider nicht mehr zu finden, aber der von der Post ausgedruckte Rechnung/Coupon). Ist der Vermieter nun schon in Verzug gesetzt (durch das Anschreiben) oder muss dies noch mal geschehen (wie?)?
Kann ein Mahnantrag gestellt werden? In welcher Höhe?
Danke euch,
tonio