Kautionsrückzahlung/Verzug/Mahnung

Hallo zusammen -
Mieter A zieht Ende 2009 aus der Mietwohnung aus und beglleicht die ausstehenden Betriebskosten ca 2-3 Monate später. Vermieter I zahlt trotz mehrmaliger (telefonischer) Aufforderung die Kaution nicht zurück. Ein Anschreiben, in dem die Forderung schriftlich gestellt wird die Annahme verweigert (das Anschreiben selber ist leider nicht mehr zu finden, aber der von der Post ausgedruckte Rechnung/Coupon). Ist der Vermieter nun schon in Verzug gesetzt (durch das Anschreiben) oder muss dies noch mal geschehen (wie?)?

Kann ein Mahnantrag gestellt werden? In welcher Höhe?

Danke euch,
tonio

Ein nicht angenommes Einschreiben gilt als nicht zugestellt. Also wurde der VM nicht in Verzug gesetzt!

Also dem VM per EINWURF EINSCHREIBEN einen Termin zur Zahlung der Kaution inkl. Zinsen setzen. ERst wenn diese Frist erfolglos verstrichen ist, ist er in Verzug.