Wenn ein Vermieter nach Auszug und „positiver“ Übergabe des Mietobjekts (also ohne Mängel) das Kautionssparbuch vorerst nur teilweise freigeben möchte, wie ist dann die Abwicklung bei der Sparkasse? Wird dann das vorhandene Kautionssparbuch komplett aufgelöst und für den Teilbetrag (welcher nicht freigegeben wird) ein neues Sparbuch eingerichtet? Oder bleibt das vorhandene Sparbuch bestehen und der Betrag wird, bis auf den nicht freigegebenen Betrag, umgebucht?
Hallo
bei einem normalen Sparbuch sollte eine Teilauszahlung problemlos möglich sein; das bestehende Sparbuch kann dann bis zur endgültigen Auflösung und Rückzahlung (oder Rückgabe an den Mieter) bestehen bleiben
Gruß Rudi
Normales Sparbuch - Guthaben kann jederzeit verändert werden. Gruß Lernfoerderer