Hallo,
mein Mann und ich sind nun seit 4 Jahren in der Verbraucherinsolvenz.
Jetzt sind wir im Begriff umzuziehen.
Natürlich müssen wir eine Mietkaution hinterlegen und twar in Form eines Kautionssparbuches.
Nun meine Frage.
Können wir überhaupt ein solches anlegen ohne das der Treuhänder es auflöst und der Insolvenzmasse zufügt?
Vielen Dank schon mal im vorraus für die Antworten
Hallo,
Sie können anlegen was Sie wollen und lustig sind, denn das Geld das Ihnen verbleibt ist ja aus dem Geld unterhalb der Pfändungsfreigrenze und damit kann Ihr Mann tun und lassen was er will.
Mit Ihrem Geld können Sie sowieso amchen und lassen was Sie wollen wenn Sie nicht in der Insolvenz sind.
Also es besteht keine Gefahr. Das hätte Ihnen der Insolvenzberater, der dafür ein heiden Geld bekommt aber sagen müssen; sonst ist das eine schlechte Beratung.
Zunächst einmal: Sind Sie sicher, nach 4 Jahren immer noch in der Insolvenz zu sein? Oder ist die Insolvenz inzwischen aufgehoben und Sie befinden sich in der sogenannten Wohlverhaltensphase?
wenn ich davon ausgehe, daß Sie das Geld für die Kaution von Ihrer Mutter geliehen erhalten und die Mutter die Rückgewähr auf das Geld des Kautionssparbuches aufrecht erhält, ist der Vermieter ebenfalls zufrieden und Sie haben keinen Ärger mit dem Treuhänder.
ich glaube nicht, denn man kann Ihnen nicht Schulden erlassen und gleichzeitig ein Sparbuch erlauben. Das Geld wird den Gläubigern wohl zugesprochen.
Sprechen Sie am Besten mit Ihrem Insolvenzberater, aber ich sehe da kaum Chancen.
Gruss
Also mit einem Kautionssparbuch wird es schwierig, das ist ja nichst anderes, als ein normales Sparbuch auf das der Vermieter einen Anspruch hat.
Und das bedeutet ja auch, dass ihr Bargeld habt um dies dort einzuzahlen und das würde alles an den Inso Verwalter gehen. Ein wenig anders sieht es aus, wenn ihr direkt an den Vermieter eine Kaution für die neue Wohnung müsst. Das liegt dann ja bei dem Vermieter und da darf niemand was nehmen.
Hallöchen,
treuhänder anfragen, der wird das lösen !
ansonsten gibts bürgschaftsgeber für mietkautionen, bei denen mann die kaution „anspart“, der dann für alle Mängel gegenüber dem Vermieter gerade steht.
gruß
michael
Hallo,
ja das geht, weil es erstens kein Einkommen ist und zweitens eine Sicherung ist, damit sie überhaupt die Wohnung bekommen. Das einzige was Sie müssen - nach dem Umzug - Treuhändler + Gericht ihre neue Adresse mitteilen.
Wir sind in der Wohlverhaltensphase.
Macht das einen Unterschied?
Habe eben noch ein bißchen gegoogelt und demnach darf man wohl in der Wohlverhaltensphase sogar wieder Vermögen ansparen, somit also auch ein Sparbuch einrichten. Stimmt das so?
Wir sind in der Wohlverhaltensphase.
Macht das einen Unterschied?
Und ob das einen Unterschied macht!! Es macht mich immer wieder fassungslos, wie wenig Ahnung Insolvente über ihre eigene Situation haben.
Schon allein Ihre Vermutung, der Treuhänder könne das Sparbuch wieder auflösen!
Ja wie denn?!? Der Treuhänder hat Ihnen gar nichts mehr zu sagen. Und vor allem hat er keinerlei Befugnis mehr über Ihr Vermögen!!!
Sie könnten morgen 6Richtige im Lotto haben und es ginge weder Treuhänder, noch Gericht noch Gläubiger etwas an. Und niemand bekäme etwas ab!!
Also AUFPASSEN:
Mit Eintritt in die Wohlverhaltensphase sind Sie wieder ein Mensch wie jeder andere; Ihnen kann niemand mehr etwas vorschreiben.
Nur wenn Sie die Restschuldbefreiung bekommen wollen, dann müssen Sie die sogenannten Obliegenheiten beachten. Diese lauten wie folgt:
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners
Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.
So das wäre es. Von Lottogewinn, Sparbuch etc. steht da nix, oder?
Aber da steht wohl, dem Treuhänder UND dem Gericht die neue Adresse mitzuteilen. Dazu haben Sie ACHT TAGE Zeit!! Also nicht vergessen!
Noch Fragen?
Habe eben noch ein bißchen gegoogelt und demnach darf man wohl
in der Wohlverhaltensphase sogar wieder Vermögen ansparen,
somit also auch ein Sparbuch einrichten. Stimmt das so?
Vielen lieben Dank!
Gedacht hatte ich mir das alles im Prinzip schon. Wollte aber auf Nummer Sicher gehen.
Hätte ich mir eigentlich auch denken können/müssen. Die Steuererstattung bekommen wir ja auch immer ganz ausgezahlt.
Aber unser Treuhänder hat wirklich nicht allzu gut informiert. Im Prinzip holen wir uns alle Infos immer aus dem Netz.
Natürlich wird der Wohnortwechsel sofort mitgeteilt.
Also, nochmals vielen Dank!!! Und noch eine schöne Woche!
ja unbedingt mit dem Treuhänder besprechen. Versuch mal zu klären ob die Kaution wirklich nötig ist. viele Vermieter wissen, dass sie notfalls nicht ans Sparbuch kommen wenns drauf ankommt. Außerdem gibt es sogenannte Kautionsversicherungen. Man muß sehen wie sich das rechnet. Abe erstmal würde ich versuchen die Kaution zu vermeiden. Wenn man es ganz krass sieht, zahlt der Mieter 3 Monatsnettomieten als kaution. die nützen dem Vermieter überhaupt nichts wenn der angenommene Schaden viel höher ist oder, wie es meistens gemacht wird, der Mieter länger wie 3 Monate seine miete nicht zahlt. Versuch mach Klug.
wenn keine Schäden in der Wohnung sind wird das Kautionssparbuch wohl in die Masse eingehen.
Die Frage ist wie hoch ist der wert?
Bei ein paar hundert Euro wird wohl nicht passieren bei mehr solltet ihr es dem Insolvenzverwalter melden, um eure Wohlverhaltensphase nicht zu gefährden.
Gruß
Hallo Ich würde kein Risiko eingehen sondern den Vermieter dieses Sparbuch anlegen lassen. Dann kann der Verwalter auf keinen Fall mehr dran Gruß Jürgen