Kautionssparbuch unberechtigt aufgelöst

Für eine Wohnungsanmietung wurde ein Kautionssparbuch auf den Namen des Vermieters eingerichtet und dem Vermieter wurden die Unterlagen des Sparbuches überreicht.
Jetzt ist die Wohnung gekündigt und der Auszug ist schon über ein Jahr her. Seitdem wird auf die Rückzahlung der Kaution gewartet. Die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben und es sind keine Forderungen seitens des Vermieters mehr offen. Auf Briefe und Anrufe reagiert der Vermieter nicht.
Jetzt stellte sich auf Nachfrage bei der Bank heraus, dass der Vermieter das Kautionssparbuch aufgelöst hat und sich das Guthaben auszahlen ließ. Darf die Bank das, ohne den Mieter darüber zu informieren, bzw. das Einverständnis einzuholen? Und wie bekommt man jetzt sein Geld zurück?
Ganz lieben Dank im vorraus für alle hilfreichen Antworten!!!

ab zum Anwalt

vnA

… ist der einzig richtige Rat, da alle Zeichen auf Rechtsstreit stehen.

Lieben Dank für die Antworten!!!
Aber darf die Bank das Sparbuch eigentlich einfach so auszahlen, oder hat sie da möglicherweise einen Fehler gemacht?

Lieben Dank für die Antworten!!!
Aber darf die Bank das Sparbuch eigentlich einfach so
auszahlen, oder hat sie da möglicherweise einen Fehler
gemacht?

Nein, hat sie nicht. Wer das Sparbuch vorlegt, bekommt auch das Guthaben ausgezahlt.

Gruß
Tina

Hallo,

Aber darf die Bank das Sparbuch eigentlich einfach so
auszahlen, oder hat sie da möglicherweise einen Fehler
gemacht?

Nein, hat sie nicht. Wer das Sparbuch vorlegt, bekommt auch
das Guthaben ausgezahlt.

Richtig.
Falsch war es, ein Sparbuch auf den Namen des VERmieters abzuschließen. Dafür gibt es wesentlich bessere Möglichkeiten. In jeder Hinsicht.
Gruß
loderunner (ianal)

Nun ja, für den VERmieter war es möglicherweise nicht falsch, gesetzestreue Bewirtschaftung natürlich als Grundbedingung.

vnA

Hallo,

Falsch war es, ein Sparbuch auf den Namen des VERmieters
abzuschließen. Dafür gibt es wesentlich bessere Möglichkeiten.

Gehört jetzt nicht ganz hier her.
Damit hatte der Vermieter die Zinsen ja vermutlich vereinnahmt und zu versteuern. Muß da (steuerlich) noch was beachtet werden, wenn er die Zinsen jetzt an den Mieter auszahlt?

Cu Rene