Hallo Zusammen,
ich bin neu hier im Forum und hätte folgende Frage:
Verkäufer verkauft an Käufer eine vermietete Eigentumswohnung, nun soll bei Nutzen/Lastenübergabe natürlich auch die Kaution übergeben werden. Ist dies ohne Zustimmung des Mieters sinnvoll oder sollte man den Mieter anschreiben das er bitte bestätigt das er damit einverstanden ist.
Angenommen der Käufer geht irgendwann pleite dann hätte der Mieter doch bestimmt beim Verkäufer Anspruch auf seine Kaution da er diese ja ürsprünglich an den Verkäufer übergeben hat oder? Wäre natürlich sehr ärgerlich für den Verkäufer da er die Kaution ja abgetreten hat.
Vielen Dank für eure Antworten…
übergeben werden. Ist dies ohne Zustimmung des Mieters
sinnvoll oder sollte man den Mieter anschreiben das er bitte
bestätigt das er damit einverstanden ist.
Wieso soll der Mieter zustimmen ? Die Kaution ist für den Vermieter gedacht und wenn dieser wechselt, muß auch die Kaution übergeben werden.
Angenommen der Käufer geht irgendwann pleite dann hätte der
Mieter doch bestimmt beim Verkäufer Anspruch auf seine Kaution
Nein, denn die Kaution hat er an den Vermieter bezahlt, egal wer der Vermieter ist.
Angenommen der Käufer geht irgendwann pleite dann hätte der
Mieter doch bestimmt beim Verkäufer Anspruch auf seine Kaution
Hallo,
der Vermieter hat die Kaution getrennt von seinem Vermoegen aufzubewahren. Wenn er pleite geht, bleibt das Sparbuch mit der Mietkaution weiterbestehen.
Gruss Helmut
Na ich denke doch der Mieter sollte zustimmen da er die Kaution ja an den ursprünglichen Vermieter gegeben hat, diese kann doch nicht einfach abgetreten werden?
Na ich denke doch der Mieter sollte zustimmen da er die
Kaution ja an den ursprünglichen Vermieter gegeben hat, diese
kann doch nicht einfach abgetreten werden?
Überleg mal anders herum. Mieter zahlt die kaution an Vermieter1. Dieser verkauft Wohnung mit Mietvertrag an Vermieter2. Mieter stimmt Übertragung der kaution nicht zu. Dann hätte Vermieter1 eine Kaution, die er nicht braucht und Vermieter2 braucht eine Kaution, die er nicht hat. Was soll das für einen Sinn haben ?
ich hatte halt die Überlegung Eigentümer1 verkauft an Eigentümer2. Mieter stimmt der Kautionsübergabe nicht zu sondern hat das Recht auf Auszahlung. Der neue Eigentümer hat natürlich das Recht auf Kaution und der Mieter muss diese wieder abtreten.
Zwar in der Praxis kompliziert aber rechtlich richtig?