Hallo Zusammen, Bin ich malwieder.
Mir ist aufgefallen, dass meine Hauptvermieterin die Klausel in unserem Vertrag bezüglich der Kautionszinzen durchgestrichen hat.
Klausel lautet wie folgt:
Kaution:
"Der Untermieter erbringt zur Sicherung aller Ansprüche des Untervermieters aus diesem Vertrag eine Kaution in Höhe von 500 Euro.
Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Untervermieters(ab hier hat sie durchgestrichen) bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlgen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution."
Den Vertrag habe ich damals aus unwissenheit unterschrieben.
Ist diese Klausel nach § 551 BGB absatz 4
unwirksam, wenn sie letzteres durchgestrichen hat und das Geld nicht angelegt hat und nicht Verzinst hat?
Welche rechtlichen folgen hat das für meine Hauptmieterin und kann ich die Zinsen noch beanspruchen?