Kautionsvereinbarung unwirksam?

Hallo Zusammen, Bin ich malwieder.

Mir ist aufgefallen, dass meine Hauptvermieterin die Klausel in unserem Vertrag bezüglich der Kautionszinzen durchgestrichen hat.

Klausel lautet wie folgt:

Kaution:

"Der Untermieter erbringt zur Sicherung aller Ansprüche des Untervermieters aus diesem Vertrag eine Kaution in Höhe von 500 Euro.

Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Untervermieters(ab hier hat sie durchgestrichen) bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlgen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution."

Den Vertrag habe ich damals aus unwissenheit unterschrieben.

Ist diese Klausel nach § 551 BGB absatz 4
unwirksam, wenn sie letzteres durchgestrichen hat und das Geld nicht angelegt hat und nicht Verzinst hat?

Welche rechtlichen folgen hat das für meine Hauptmieterin und kann ich die Zinsen noch beanspruchen?

Hallo,

im Prinzip ist die Vereinbarung damit unwirksam. Aber ohne Klage wird die Vermieterin das Geld nicht rausrücken.
Zum Ende des Mietverhälnisses (spätestens 3 Monate nachher) hast Du die Kaution inkl. Zinsen zurückzuerhalten (sofern nichts abgezogen wurde).
Vorher hast Du keinen Anspruch auf Zinsen.
Liegen momentan eh nur bei ca. 0,25%!

Gruß

Sorry.da ist etwas falsch gelaufen,ich hatte eine Frage gestellt und warte noch auf eine Antwort.
Viel Glück weiterhin.

Hallo!
Soweit ich weiß ist diese Streichung nicht zulässig/wirksam.
Es sei denn, die Kaution wurde nicht in Form von Bargeld hinterlegt. Bei Bankbürgschaften gibt es keine Zinsen, dann wäre die Streichung nachvollziehbar.
Aber im Moment sehe ich auch keinen Handlungsbedarf. Das wird ja erst zur Klärung relevant, wenn es um die Rückzahlung geht.
Im Zweifel bitte mal einen Anwalt befragen.

Sie haben doch die Antwort schon selbst im BGB gefunden. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Ihre Untervermieterin kann durchstreichen was sie will, damit ändert sie aber nichts im BGB.

Guten Abend,

normalerweise ist es unwirksam, denn es ist im BGB verankert das der Mieter das recht hat seine Kaution zuzügl. Zinsen zurück zu beommen, ebnso darf die Kaution nicht in das private Vermögen des Vermieters einfließen!
Ich würde meinen Vermieter bitten, damit sie es für Ihre Unterlagen haben, eine Kopie von dem Sparbuch auf welchem er die Kaution angelegt hat, zu übersenden.

Damit wäre dann Sichergestellt, das er die Kaution angelegt hat oder auch nicht. Vielleicht war es ja auch nur ein versehen des Vermieters und die Kopie kommt promt.
Sollte er allerdings zurückschreiben das er es nicht anlegt dann würde ich ihn schon darauf hinweisen das dieses lt. Gesetzgeber nicht zulässig ist und ihm eine Frist setzen bis wann er das Geld auf ein Sparuch eingezahlt haben muss mit dem Vermerk Kautionsparbuch (und ihr Name). Ebenso das bei Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution zuzügl. der angelaufenden Zinsen ausgezahlt werden muss (ist in der heutigen Zeit nicht viel aber der Zinssatz kann sich ja auch immer wieder ändern), insofern alle Kosten ihrer gezahlt worden sind, sprich keine Mietrückstände, keine ofene Nebenkostenabrechnung sowie keine noch zu bezahlende offene Rechnung für Reparaturarbeiten beim Auszug.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen
viele Grüße Margret

Hallo.

Das ist ein bischen Kompliziert, Das kommt darauf an, ob du die Kaution selber persönlich angelegt hast bzw. dein Untermieter oder der Vermieter?
Das BGB besagt, wie du selber schon gesagt hast, die Zinsen erhöhen zwar die Mietsicherheit, dürfen aber nicht einberechnet werden. Wenn es deine Kaution ist, stehen dir auch die Zinsauszahlungen zu, bzw. wenn es der Untermieter eingezahlt hat dann steht es ihm zu. Durchgestrichen oder nicht, ist egel, es zählt das Gesetz, in diesem Fall, dass BGB und das sagt eindeutig, dass die Zinsen nicht eingerechnet werden dürfen!
Hoffe wieder ein bischen weiter geholfen zu haben, google ist da bares Geld wert, da kannst du alles noch mal nachlesen und ausdrucken bei Schwierigkeiten, google einfach mal das BGB, den Paragraphen und dann hast du es auch schriftlich. Wünsche frohes schaffen und einen stressfreien Tag. Glg

Hallo,

solange es sich nicht um ein Studentenwohnheim handelt, gilt 551 BGB.

Lieben Gruss

Hallo Nixxie,

ja, ich denke, dass das Streichen des Satzes unwirksam ist und Sie Anspruch auf die Zinsen haben. Die kann Ihre Hauptvermieterin auch aus einer anderen Anlage Ihrer Kaution erzielt haben. Lediglich Zimmer in Studentenwohnheimen u.ähnlichen Einrichtungen brauchen die Kaution nicht zu verzinsen.
Fordern Sie die Zinsen und sagen Sie gegebenenfalls wie es ist: damals haben Sie in Unkenntnis unterschrieben, aber später nichts unternommen, weil die Hauptvermieterin auf jeden Fall VERPFLICHTET war, Ihre Kaution entsprechend anzulegen und Ihnen auch die Zinsen gut zu schreiben.Es darf Ihnen kein Nachteil entstehen ( s. BGB 551,4)

Viel Glück wünscht Heihei

Diese Frage stellt sich nicht mehr ,hast sie ja schon selber beantwortet . Gesetz ist gesetz egal wie oft und wo man es durchstreicht .

Hallo,

es tut mir leid, da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Grüße

Hallo,
lt.Gesetz ist eine anderslautende Klausel,bzw.auch das Streichen unwirksam:http://www.ra-kassing.de/miete/kaution/ktzinsen.htm

Ciao Nixxie,

Untervermietung ist immer so ne sepezielle Geschichte. Sachlich betrachtet ist eine Kaution ohne Ausnahme getrennt vom Privatmögen anzulegen und marktüblich zu verzinnsen.

Auch wenn es schon ein bisschen her ist, kann ich aus jahrelanger WG-Praxis sprechen:

a) vermutl betrachtet die Hauptmietrin deine Kaution als Bestandteil der Gesamtkaution, die damit anteilig beim Vermieter hinterlegt ist. Damit wäre dein Geld getrennt von ihrem Vermögen und würde verzinnst werden.
b) aktuell liegen die Zinsen bei viell 0,25% - auf mehr hättest keinen Anspruch und die Zinsen werden dann auch noch versteuert und der soli abgezogen
c) auf die anteiligen Zinsen minus Steuer hast nu Anspruch. Die Höhe liesse sich per Einsicht in die Jahreskontoauszüge des Kautionskontos ermitteln.
d) Bei Auszug sollte der/die HauptmiterIn der/dem Untermieter die Kaution+Zinsen-Steuern anteilig ausbezhalen bzw der/die NachmieterIn kauft der/dem VormieterIn diesen Anteil ab.

Bei WGs mit mehrfachem Wechsel der Untermieter und ggf auch Wecchsel des Hauptmieters wird das dann komplex.

Meine Empfehlung: ermittel zuerst den Streitwert (Zinsen-Steuer) und überleg dir den Aufwand für deine Vermieterin - ggf auch den Aufwand (Berechnung, Streitigkeiten, Zerrüttung des Vertrauens, etc.) für dich.
Ist es viell geschickter nicht auf die Auszahlung der anteiligen Zinsen zu bestehen, sondern diese als moralisches Argument bei möglichen Auszugskontorversen (Renovierung, Abstand, etc.) in petto zu haben? Bei WGs zahlt sich Großzügigkeit in der Regel aus. Sich bei Berechnungen/Zählweise kleinlich zu geben kann schnell ein Boomerang werden.

Wie immer wünsch ich viel diplomatisches Geschick und Erfolg!
cumar

Hallo Cumar,

Ersteinmal Danke für die Ausführliche Antwort.

Ich bin zur Zeit aus der WG ausgezogen und deswegen wollte ich das wegen der Zinsen wissen, da mir meine Vermieterin grade Stress gemacht hatte weil Ihr die Wände nciht weiß genug waren(bei Übernahme waren die Wände Rot tapeziert und die wand darunter ein albtraum).

Mittlerweile kriege ich die ganze Kaution wieder, da sie meinen Vertrag bei ihrem Vermieter nicht angemeldet hat bzw diesen nach seiner Erlaubnis gefragt hat.

Fazit für mich, bei meinem Betrag von 500 euro und 10 Monaten Wohnzeit und 0,25% wären das 12,50€. auf diese kann ich verzichten.

Jedenfalls vielen dank!

Hallo,

meiner Meinung nach hätte die VM nichts durchstreichen dürfen. Kaution muss auf einem insolvenzsicheren Konto getrennt vom Vermögen des VM geparkt werden, evtl. Zinsen müssen dem Mieter nach Rückzahlung der Kaution mit ausgezahlt werden.

Ich würde an Ihrer Stelle die Vermieterin auf die Unwirksamkeit der Streichung hinweisen und ihr deutlich machen, dass sie darauf bestehen, dass das Geld insolvenzsicher und getrennt von ihrem Vermögen angelegt wird.

Alles Gute!

Micha

Hallo Nixxie,
also auf die Zinsen hat man immer Anspruch.
Ob sie das durchstreicht oder nicht!!
Aber für den Mieter ist es im Falle einer Privatinsolvenz des Vermieters ein großes Problem, wenn der Vermieter das Geld nicht angelegt hat, da dann die Kaution in seinem Privatvermögen enthalten ist und somit in die sogenannte „Konkursmasse“ geht. D.h. in so einem Fall hätte man keinerlei Chance noch einen Cent zurückzubekommen!! Daher den Vertrag vor der Unterschrift gründlich durchlesen. Ob man jetzt noch was machen kann ist fraglich. Ich denke nicht das der Vermieter das ändern wird und das Geld auf ein Sparbuch legt. Falls Sie mit dem Gedanken spielen auszuziehen, dann würde ich raten zum Mieterbund zu gehen und das zu klären. Und legen Sie den neuen Mietvertrag unbedingt dem DMB vor, nur für alle Fälle!! Alles Gute, Hase1

Ciao Nixxie,

freut mich für dich, dass ihr die UNstimmigkeiten zu beider Seiten Zufriedenheit beenden konntet.

Würde dein/e Vermieter/in 0,25% Zinsen bekommen hättest bei 500€ Kaution und 10 Monaten Wohnzeit(Kautionsdauer?) jedoch auf 1,04€ verzichtet … ;o)

0,25% von 500€ = 1,25€ davon dann 10/12 = 1,04€ ggf. minus Kapitalertragssteuer

Nun aber viel Freude in der neuen Wohung!
cumar

Hallo,

die durchgestrichene Regelung gilt m.E. trotzdem, da sie im BGB als Mieterschutz eindeutig geregelt ist. Die Folgen sind erstmal klein: Ihnen stehen die Zinsen erst nach Auszug zu, wenn die Kaution (die sich dann um die Zinsen erhöht hat), mit eventuellen Schäden verrechnet wird.

VG